Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze. Anhörung

ShortId
09.5493
Id
20095493
Updated
27.07.2023 19:54
Language
de
Title
Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze. Anhörung
AdditionalIndexing
48;Investitionspolitik;Kostenrechnung;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Vernehmlassungsverfahren;Strassenverkehr;Verkehrsplanung;Frist;Luftverkehr
1
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L05K0503020802, Frist
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
Texts
  • <p>Das breite Echo und das grosse Interesse, welches der vom UVEK zuhanden des Bundesrates erstellte Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz ausgelöst hat, ist erfreulich und zeigt, welche Bedeutung dem Thema in der Öffentlichkeit zugemessen wird. Dass im Falle dieses Strategieberichtes eine Anhörung durchgeführt wird, entspricht geltendem Recht und gängiger Praxis. Es wurde jedoch von verschiedener Seite der Wunsch nach einer Ausdehnung der Frist für die Stellungnahme geäussert. Diesen Begehren kann Rechnung getragen werden, indem die Anhörung bis Mitte Februar 2010 verlängert wird.</p>
  • <p>- Warum führt das UVEK zum "Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz" lediglich eine zweimonatige Anhörung durch, obwohl in diesem Bericht zentrale strategische Fragen für die Infrastrukturentwicklung diskutiert werden?</p><p>- Wird damit dem in der Verfassung garantierten Vernehmlassungsverfahren Rechnung getragen?</p>
  • Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze. Anhörung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das breite Echo und das grosse Interesse, welches der vom UVEK zuhanden des Bundesrates erstellte Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz ausgelöst hat, ist erfreulich und zeigt, welche Bedeutung dem Thema in der Öffentlichkeit zugemessen wird. Dass im Falle dieses Strategieberichtes eine Anhörung durchgeführt wird, entspricht geltendem Recht und gängiger Praxis. Es wurde jedoch von verschiedener Seite der Wunsch nach einer Ausdehnung der Frist für die Stellungnahme geäussert. Diesen Begehren kann Rechnung getragen werden, indem die Anhörung bis Mitte Februar 2010 verlängert wird.</p>
    • <p>- Warum führt das UVEK zum "Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz" lediglich eine zweimonatige Anhörung durch, obwohl in diesem Bericht zentrale strategische Fragen für die Infrastrukturentwicklung diskutiert werden?</p><p>- Wird damit dem in der Verfassung garantierten Vernehmlassungsverfahren Rechnung getragen?</p>
    • Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze. Anhörung

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