Zeitplan neues Sanierungsrecht. Teilrevision SchKG
- ShortId
-
09.5506
- Id
-
20095506
- Updated
-
28.07.2023 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Zeitplan neues Sanierungsrecht. Teilrevision SchKG
- AdditionalIndexing
-
24;Konkursrecht;Konkurs;Frist
- 1
-
- L07K11040301020201, Konkursrecht
- L06K110403010202, Konkurs
- L05K0503020802, Frist
- Texts
-
- <p>Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Laufe des Jahres 2010 die Botschaft zur Revision des Sanierungsrechtes verabschieden wird. Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft wird der Bundesrat nochmals im Einzelnen prüfen, ob es sich anbietet, Elemente des "Chapter 11"-Verfahrens ins Schweizer Recht zu übernehmen, wobei allerdings festzuhalten ist, dass bereits im Vorentwurf die Einführung einzelner Elemente des "Chapter 11"-Verfahrens vorgeschlagen worden sind. Die Sanierung vor Einleitung eines Nachlassverfahrens bildet nicht Gegenstand der laufenden Revision des Nachlassverfahrens. Soweit es um Kapitalgesellschaften geht, sind Sanierungen im Rahmen von Artikel 725 bzw. 820 OR vorzunehmen, welche Gegenstand der laufenden Aktienrechtsrevision bilden. Die Praxis sieht im Übrigen bereits heute verschiedene Möglichkeiten einer Sanierung ausserhalb des Nachlassverfahrens vor, die in vielen Fällen erfolgreich sind. Die heute weitverbreitete Methode der Sanierung über eine Auffanggesellschaft ermöglicht es zudem, die Verhandlungen mit den Gläubigern vor der formellen Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Zuletzt sieht der Vorentwurf zur Revision des Sanierungsrechtes die Möglichkeit eines Verzichts auf die Publikation der Nachlassstundung vor; auf diese Weise wird es möglich sein, ein Unternehmen trotz laufender Nachlassstundung still zu sanieren.</p>
- <p>- Wie sieht nach Abschluss der Vernehmlassung im Mai 2009 der Zeitplan für die angekündigte Vorlage aus?</p><p>- Welche Elemente eines sogenannten Chapter-11-Verfahrens und einer Sanierung vor Nachlassverfahren (statt erst nach Nachlassstundung) wird die Vorlage beinhalten?</p>
- Zeitplan neues Sanierungsrecht. Teilrevision SchKG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Laufe des Jahres 2010 die Botschaft zur Revision des Sanierungsrechtes verabschieden wird. Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft wird der Bundesrat nochmals im Einzelnen prüfen, ob es sich anbietet, Elemente des "Chapter 11"-Verfahrens ins Schweizer Recht zu übernehmen, wobei allerdings festzuhalten ist, dass bereits im Vorentwurf die Einführung einzelner Elemente des "Chapter 11"-Verfahrens vorgeschlagen worden sind. Die Sanierung vor Einleitung eines Nachlassverfahrens bildet nicht Gegenstand der laufenden Revision des Nachlassverfahrens. Soweit es um Kapitalgesellschaften geht, sind Sanierungen im Rahmen von Artikel 725 bzw. 820 OR vorzunehmen, welche Gegenstand der laufenden Aktienrechtsrevision bilden. Die Praxis sieht im Übrigen bereits heute verschiedene Möglichkeiten einer Sanierung ausserhalb des Nachlassverfahrens vor, die in vielen Fällen erfolgreich sind. Die heute weitverbreitete Methode der Sanierung über eine Auffanggesellschaft ermöglicht es zudem, die Verhandlungen mit den Gläubigern vor der formellen Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Zuletzt sieht der Vorentwurf zur Revision des Sanierungsrechtes die Möglichkeit eines Verzichts auf die Publikation der Nachlassstundung vor; auf diese Weise wird es möglich sein, ein Unternehmen trotz laufender Nachlassstundung still zu sanieren.</p>
- <p>- Wie sieht nach Abschluss der Vernehmlassung im Mai 2009 der Zeitplan für die angekündigte Vorlage aus?</p><p>- Welche Elemente eines sogenannten Chapter-11-Verfahrens und einer Sanierung vor Nachlassverfahren (statt erst nach Nachlassstundung) wird die Vorlage beinhalten?</p>
- Zeitplan neues Sanierungsrecht. Teilrevision SchKG
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