Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger
- ShortId
-
09.5512
- Id
-
20095512
- Updated
-
27.07.2023 21:47
- Language
-
de
- Title
-
Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger
- AdditionalIndexing
-
2811;Rechte des Kindes;Dubliner Abkommen;Minderjährigkeit;Konvention UNO;Ausweisung
- 1
-
- L06K050702030202, Minderjährigkeit
- L05K0501020202, Ausweisung
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L06K100202020501, Konvention UNO
- Texts
-
- <p>Die Dublin-Verordnung ist auch auf unbegleitete minderjährige Asylsuchende anwendbar. Für diese enthält sie jedoch spezifische Bestimmungen. Gemäss diesen ist bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden derjenige Dublin-Staat für die Prüfung des Asylgesuches zuständig, in dem sich ein Angehöriger der Familie rechtmässig aufhält oder in dem die unbegleitete minderjährige Person das erste Asylgesuch eingereicht hat. Sprechen im Einzelfall individuelle Gründe gegen eine Wegweisung oder liegen begründete Hinweise auf eine Verletzung der Kinderrechtskonvention bzw. anderer internationaler Verpflichtungen vor, verzichtet die Schweiz auf eine Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat. So hat das Bundesamt für Migration am 10. Februar 2009 beschlossen, bis auf Weiteres keine unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nach Griechenland zu überstellen. Im von Herrn Nationalrat Hodgers erwähnten Einzelfall wurde der Asylsuchende aufgrund eines in Italien eingereichten Asylgesuches nach Italien überstellt. Es lagen keine Hinweise bezüglich einer Verletzung der Kinderrechtskonvention bzw. anderer internationaler Verpflichtungen vor. Für den Bundesrat besteht derzeit kein Anlass, Überstellungen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in die übrigen Dublin-Staaten generell auszusetzen.</p>
- <p>Der Fall des minderjährigen unbegleiteten Somaliers, der plötzlich zurück nach Italien ausgewiesen wurde, hat ein grosses Medienecho ausgelöst. Es ist schockierend, dass die Schweiz im Namen des Dublin-Assoziierungsabkommens ein Kind sich selbst überlässt.</p><p>- Wie kommt es, dass dieses Abkommen zwischen minder- und volljährigen Personen nicht unterscheidet?</p><p>- Verstossen solche Praktiken nicht gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger einzustellen?</p>
- Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Dublin-Verordnung ist auch auf unbegleitete minderjährige Asylsuchende anwendbar. Für diese enthält sie jedoch spezifische Bestimmungen. Gemäss diesen ist bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden derjenige Dublin-Staat für die Prüfung des Asylgesuches zuständig, in dem sich ein Angehöriger der Familie rechtmässig aufhält oder in dem die unbegleitete minderjährige Person das erste Asylgesuch eingereicht hat. Sprechen im Einzelfall individuelle Gründe gegen eine Wegweisung oder liegen begründete Hinweise auf eine Verletzung der Kinderrechtskonvention bzw. anderer internationaler Verpflichtungen vor, verzichtet die Schweiz auf eine Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat. So hat das Bundesamt für Migration am 10. Februar 2009 beschlossen, bis auf Weiteres keine unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nach Griechenland zu überstellen. Im von Herrn Nationalrat Hodgers erwähnten Einzelfall wurde der Asylsuchende aufgrund eines in Italien eingereichten Asylgesuches nach Italien überstellt. Es lagen keine Hinweise bezüglich einer Verletzung der Kinderrechtskonvention bzw. anderer internationaler Verpflichtungen vor. Für den Bundesrat besteht derzeit kein Anlass, Überstellungen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in die übrigen Dublin-Staaten generell auszusetzen.</p>
- <p>Der Fall des minderjährigen unbegleiteten Somaliers, der plötzlich zurück nach Italien ausgewiesen wurde, hat ein grosses Medienecho ausgelöst. Es ist schockierend, dass die Schweiz im Namen des Dublin-Assoziierungsabkommens ein Kind sich selbst überlässt.</p><p>- Wie kommt es, dass dieses Abkommen zwischen minder- und volljährigen Personen nicht unterscheidet?</p><p>- Verstossen solche Praktiken nicht gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger einzustellen?</p>
- Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger
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