Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens
- ShortId
-
09.5525
- Id
-
20095525
- Updated
-
28.07.2023 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kündigung eines Vertrags
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Fragestellers nicht, wonach das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zu kündigen sei. Das Abkommen ist integraler Bestandteil des bilateralen Weges der Schweiz und kann nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf andere Bereiche gekündigt werden. Der Bundesrat beobachtet kritisch, dass nach wie vor eine deutliche, wenn auch sinkende Zuwanderung aus dem EU-/Efta-Raum in die Schweiz erfolgt, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit steigt. Es ist aber auch eine Tatsache, dass in einzelnen Branchen weiterhin eine Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften besteht, weil nicht ausreichend passend qualifizierte inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Annahme, mit einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens könnten die gegenwärtigen Probleme auf dem Arbeitsmarkt gelöst werden, teilt der Bundesrat indessen nicht. Neben der Kündigung des Abkommens haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens eine Sondersitzung des Gemischten Ausschusses zu beantragen, um bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen geeignete vorübergehende Abhilfemassnahmen zu prüfen. Derartige Massnahmen können vom Gemischten Ausschuss einstimmig beschlossen werden. Der Bundesrat prüft, ob die Anrufung dieser allgemeinen Schutzklausel in der gegenwärtigen Situation eine Entlastung des schweizerischen Arbeitsmarkts bewirken könnte.</p>
- <p>Es ist offensichtlich, dass die Personenfreizügigkeit, zumal in der Rezession, für unser Land nicht verkraftbar ist, weil die arbeitslosen EU-Bürger nicht nach Hause zurückkehren, sondern unsere attraktiven Sozialwerke belasten. Darum sind die Freizügigkeitsabkommen zu kündigen und besser auszuhandeln.</p><p>- Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>- Wie begründet er seine Haltung?</p><p>- Sieht er taugliche Alternativen zur Kündigung?</p>
- Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Fragestellers nicht, wonach das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zu kündigen sei. Das Abkommen ist integraler Bestandteil des bilateralen Weges der Schweiz und kann nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf andere Bereiche gekündigt werden. Der Bundesrat beobachtet kritisch, dass nach wie vor eine deutliche, wenn auch sinkende Zuwanderung aus dem EU-/Efta-Raum in die Schweiz erfolgt, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit steigt. Es ist aber auch eine Tatsache, dass in einzelnen Branchen weiterhin eine Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften besteht, weil nicht ausreichend passend qualifizierte inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Annahme, mit einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens könnten die gegenwärtigen Probleme auf dem Arbeitsmarkt gelöst werden, teilt der Bundesrat indessen nicht. Neben der Kündigung des Abkommens haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens eine Sondersitzung des Gemischten Ausschusses zu beantragen, um bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen geeignete vorübergehende Abhilfemassnahmen zu prüfen. Derartige Massnahmen können vom Gemischten Ausschuss einstimmig beschlossen werden. Der Bundesrat prüft, ob die Anrufung dieser allgemeinen Schutzklausel in der gegenwärtigen Situation eine Entlastung des schweizerischen Arbeitsmarkts bewirken könnte.</p>
- <p>Es ist offensichtlich, dass die Personenfreizügigkeit, zumal in der Rezession, für unser Land nicht verkraftbar ist, weil die arbeitslosen EU-Bürger nicht nach Hause zurückkehren, sondern unsere attraktiven Sozialwerke belasten. Darum sind die Freizügigkeitsabkommen zu kündigen und besser auszuhandeln.</p><p>- Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>- Wie begründet er seine Haltung?</p><p>- Sieht er taugliche Alternativen zur Kündigung?</p>
- Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens
Back to List