Wann wird das VBS die Kaserne in Les Vernets/GE räumen, damit dort Wohnungen gebaut werden können?

ShortId
09.5556
Id
20095556
Updated
28.07.2023 11:22
Language
de
Title
Wann wird das VBS die Kaserne in Les Vernets/GE räumen, damit dort Wohnungen gebaut werden können?
AdditionalIndexing
09;2846;Truppenunterkunft;VBS;Wohnungsbau;Genf (Kanton)
1
  • L03K080403, VBS
  • L05K0402010503, Truppenunterkunft
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
Texts
  • <p>Der Waffenplatz Genf gehört nach dem Stationierungskonzept vom 1. Juni 2005 zum Kernbestand der Armee. Das Stationierungskonzept wird in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung der Armee und der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel angepasst werden müssen. Tendenzen zur Stationierung für den Zeitraum nach 2015 liegen nicht vor dem vierten Quartal 2010 vor. Inwiefern der Standort Genf betroffen sein wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>- Der Waffenplatzvertrag mit dem Kanton Genf ist gültig bis Ende 2040.</p><p>- Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Eine Auflösung ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Der Kanton Genf hat bisher kein entsprechendes Begehren gestellt. Das VBS kann sich zu einer Auflösung und den Bedingungen erst äussern, wenn Klarheit über die Anpassungen des Stationierungskonzepts besteht.</p><p>- Das VBS steht mit der Genfer Regierung diesbezüglich in Kontakt.</p>
  • <p>In Genf herrscht eine schwere Wohnungsnot. Viele Leute verlangen, dass in Les Vernets preisgünstiger Wohnraum für die breite Bevölkerung bzw. für Studierende geschaffen wird. Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Kanton Genf und dem Bund bezüglich der Kaserne in Les Vernets kann das Gebiet jedoch nicht für den Wohnungsbau genutzt werden. Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Wann läuft diese Vereinbarung ab?</p><p>- Ist das VBS bereit, die Vereinbarung vorzeitig aufzulösen?</p><p>- Wenn ja: unter welchen Bedingungen?</p>
  • Wann wird das VBS die Kaserne in Les Vernets/GE räumen, damit dort Wohnungen gebaut werden können?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Waffenplatz Genf gehört nach dem Stationierungskonzept vom 1. Juni 2005 zum Kernbestand der Armee. Das Stationierungskonzept wird in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung der Armee und der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel angepasst werden müssen. Tendenzen zur Stationierung für den Zeitraum nach 2015 liegen nicht vor dem vierten Quartal 2010 vor. Inwiefern der Standort Genf betroffen sein wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>- Der Waffenplatzvertrag mit dem Kanton Genf ist gültig bis Ende 2040.</p><p>- Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Eine Auflösung ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Der Kanton Genf hat bisher kein entsprechendes Begehren gestellt. Das VBS kann sich zu einer Auflösung und den Bedingungen erst äussern, wenn Klarheit über die Anpassungen des Stationierungskonzepts besteht.</p><p>- Das VBS steht mit der Genfer Regierung diesbezüglich in Kontakt.</p>
    • <p>In Genf herrscht eine schwere Wohnungsnot. Viele Leute verlangen, dass in Les Vernets preisgünstiger Wohnraum für die breite Bevölkerung bzw. für Studierende geschaffen wird. Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Kanton Genf und dem Bund bezüglich der Kaserne in Les Vernets kann das Gebiet jedoch nicht für den Wohnungsbau genutzt werden. Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Wann läuft diese Vereinbarung ab?</p><p>- Ist das VBS bereit, die Vereinbarung vorzeitig aufzulösen?</p><p>- Wenn ja: unter welchen Bedingungen?</p>
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