Änderung der CO2-Verordnung
- ShortId
-
09.5584
- Id
-
20095584
- Updated
-
28.07.2023 09:44
- Language
-
de
- Title
-
Änderung der CO2-Verordnung
- AdditionalIndexing
-
52;Gemeinde;energetische Sanierung von Gebäuden;CO2-Abgabe;Stadt
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K0102020102, Stadt
- L06K080701020106, Gemeinde
- Texts
-
- <p>Die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren, haben im Rahmen der Verhandlungen über eine Programmvereinbarung die Idee eines paritätisch besetzten Partnerausschusses positiv aufgenommen. Dieser Partnerausschuss soll die Parteien bei der Abwicklung des harmonisierten Gebäudeprogramms unterstützen und beraten. Es ist sinnvoll, wenn die Städte und Gemeinden als Direktbetroffene ihre Anliegen zur Umsetzung in den Partnerausschuss einbringen könnten. Das UVEK wird das Anliegen der Städte und Gemeinden wohlwollend prüfen. Die personelle Besetzung des Partnerausschusses soll im Einvernehmen mit den Kantonen erfolgen.</p>
- <p>Gemäss Artikel 28h der CO2-Verordnung soll ein "Fachausschuss für das nationale Gebäudeprogramm" mit paritätischer Vertretung von Bund und Kantonen eingesetzt werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auch den Verbänden der Städte und Gemeinden je einen Sitz in diesem Fachausschuss zu gewähren und damit den bewährten tripartiten Ansatz auch in der Energiepolitik umzusetzen, weil der energetisch sanierungsbedürftige Gebäudepark konzentriert in städtischen Agglomerationen steht?</p>
- Änderung der CO2-Verordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren, haben im Rahmen der Verhandlungen über eine Programmvereinbarung die Idee eines paritätisch besetzten Partnerausschusses positiv aufgenommen. Dieser Partnerausschuss soll die Parteien bei der Abwicklung des harmonisierten Gebäudeprogramms unterstützen und beraten. Es ist sinnvoll, wenn die Städte und Gemeinden als Direktbetroffene ihre Anliegen zur Umsetzung in den Partnerausschuss einbringen könnten. Das UVEK wird das Anliegen der Städte und Gemeinden wohlwollend prüfen. Die personelle Besetzung des Partnerausschusses soll im Einvernehmen mit den Kantonen erfolgen.</p>
- <p>Gemäss Artikel 28h der CO2-Verordnung soll ein "Fachausschuss für das nationale Gebäudeprogramm" mit paritätischer Vertretung von Bund und Kantonen eingesetzt werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auch den Verbänden der Städte und Gemeinden je einen Sitz in diesem Fachausschuss zu gewähren und damit den bewährten tripartiten Ansatz auch in der Energiepolitik umzusetzen, weil der energetisch sanierungsbedürftige Gebäudepark konzentriert in städtischen Agglomerationen steht?</p>
- Änderung der CO2-Verordnung
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