Verordnung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Eine Behauptung ist kein Nachweis

ShortId
09.5596
Id
20095596
Updated
14.11.2025 07:38
Language
de
Title
Verordnung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Eine Behauptung ist kein Nachweis
AdditionalIndexing
15;Verordnung;Kontrolle;Cassis-de-Dijon-Prinzip;technisches Handelshemmnis;Nahrungsmittel
1
  • L07K07010204040101, Cassis-de-Dijon-Prinzip
  • L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0503010103, Verordnung
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>In Artikel 16d des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse wird präzisiert, dass die Einfuhrerlaubnis unter der Bedingung erteilt wird, dass der Gesuchsteller "nachweist, dass das Lebensmittel den technischen Vorschriften (der EG) entspricht". Gemäss dem Verordnungsentwurf gilt als Nachweis bereits eine einfache Erklärung des Gesuchstellers, dass das Lebensmittel den technischen Vorschriften entspricht.</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es zwischen einem Nachweis und einer Behauptung einen Unterschied gibt?</p>
  • Verordnung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Eine Behauptung ist kein Nachweis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>In Artikel 16d des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse wird präzisiert, dass die Einfuhrerlaubnis unter der Bedingung erteilt wird, dass der Gesuchsteller "nachweist, dass das Lebensmittel den technischen Vorschriften (der EG) entspricht". Gemäss dem Verordnungsentwurf gilt als Nachweis bereits eine einfache Erklärung des Gesuchstellers, dass das Lebensmittel den technischen Vorschriften entspricht.</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es zwischen einem Nachweis und einer Behauptung einen Unterschied gibt?</p>
    • Verordnung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Eine Behauptung ist kein Nachweis

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