Verbot von Gewaltvideospielen

ShortId
10.302
Id
20100302
Updated
10.04.2024 18:52
Language
de
Title
Verbot von Gewaltvideospielen
AdditionalIndexing
12;28;Software;Deklarationspflicht;Jugendschutz;Computer;Spiel;Verkaufsverweigerung;Gewalt;Internet
1
  • L04K01010106, Spiel
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K12030201, Computer
  • L04K12030202, Software
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Verfassungs- und weiteren Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um schweizweit einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz zu schaffen, zumindest jedoch eine einheitliche Alterskennzeichnung von digitalen und audiovisuellen Medien und ein Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche einzuführen.</p>
  • Verbot von Gewaltvideospielen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Verfassungs- und weiteren Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um schweizweit einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz zu schaffen, zumindest jedoch eine einheitliche Alterskennzeichnung von digitalen und audiovisuellen Medien und ein Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche einzuführen.</p>
    • Verbot von Gewaltvideospielen

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