Ausweisgesetz. Änderung

ShortId
10.308
Id
20100308
Updated
10.02.2026 20:27
Language
de
Title
Ausweisgesetz. Änderung
AdditionalIndexing
12;Ausweis;Gemeinde;Gemeindeverwaltung;biometrische Daten
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L04K08060106, Gemeindeverwaltung
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
  • Ausweisgesetz. Änderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
    • Ausweisgesetz. Änderung
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
    • Ausweisgesetz. Änderung

Back to List