Ausweisgesetz. Änderung
- ShortId
-
10.308
- Id
-
20100308
- Updated
-
10.02.2026 20:27
- Language
-
de
- Title
-
Ausweisgesetz. Änderung
- AdditionalIndexing
-
12;Ausweis;Gemeinde;Gemeindeverwaltung;biometrische Daten
- 1
-
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0506010403, biometrische Daten
- L04K08060106, Gemeindeverwaltung
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
- Ausweisgesetz. Änderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
- Ausweisgesetz. Änderung
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:</p><p>Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können.</p>
- Ausweisgesetz. Änderung
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