Vereinfachung des Steuersystems

ShortId
10.309
Id
20100309
Updated
10.04.2024 18:47
Language
de
Title
Vereinfachung des Steuersystems
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Steuersystem;Kanton;Koordination;Vereinfachung von Verfahren
1
  • L03K110706, Steuersystem
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 BV).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuermessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
  • Vereinfachung des Steuersystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 BV).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuermessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
    • Vereinfachung des Steuersystems

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