Vereinfachung des Steuersystems
- ShortId
-
10.309
- Id
-
20100309
- Updated
-
10.04.2024 18:47
- Language
-
de
- Title
-
Vereinfachung des Steuersystems
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Steuersystem;Kanton;Koordination;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11070304, Steuerabzug
- L06K080701020108, Kanton
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 BV).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuermessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
- Vereinfachung des Steuersystems
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 BV).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuermessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
- Vereinfachung des Steuersystems
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