Gegen 60-Tonnen-Lastwagen

ShortId
10.316
Id
20100316
Updated
10.04.2024 17:37
Language
de
Title
Gegen 60-Tonnen-Lastwagen
AdditionalIndexing
48;10;Nutzfahrzeug;Europäische Union;Gewichte und Abmessungen;Güterverkehr auf der Strasse;Strassenverkehrsordnung
1
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K18010402, Gewichte und Abmessungen
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Uri folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, 60-Tonnen-Lastwagen (sogenannte Megatrucks oder Gigaliner) in der Schweiz unter keinen Umständen zuzulassen und diese Haltung gegenüber der Europäischen Union klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen. Die heute geltenden Werte für Maximalgewicht und maximale Länge von Strassenfahrzeugen sind auf Gesetzesebene festzuschreiben.</p>
  • Gegen 60-Tonnen-Lastwagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Uri folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, 60-Tonnen-Lastwagen (sogenannte Megatrucks oder Gigaliner) in der Schweiz unter keinen Umständen zuzulassen und diese Haltung gegenüber der Europäischen Union klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen. Die heute geltenden Werte für Maximalgewicht und maximale Länge von Strassenfahrzeugen sind auf Gesetzesebene festzuschreiben.</p>
    • Gegen 60-Tonnen-Lastwagen

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