Ein neuer Religionsartikel

ShortId
10.326
Id
20100326
Updated
10.04.2024 18:37
Language
de
Title
Ein neuer Religionsartikel
AdditionalIndexing
2831;Beziehung Kirche-Staat;Verfassungsartikel;Religion;Verantwortung;Toleranz;religiöse Gruppe;religiöse Einrichtung;Religionsfreiheit
1
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L03K010602, Religion
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K01090203, religiöse Gruppe
  • L04K08020230, Verantwortung
  • L04K08020227, Toleranz
  • L05K0106020401, Beziehung Kirche-Staat
  • L04K01060209, religiöse Einrichtung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Um ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen in der Schweiz zu fördern, ist Artikel 72 der Bundesverfassung durch einen neuen Religionsartikel zu ersetzen, der das Verhältnis zwischen den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat (unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Kantone) umfassender und verbindlicher regeln soll.</p><p>Der neue Religionsartikel soll die Religionsfreiheit angemessen ausformulieren und präzisieren, unter anderem auch bezüglich der Errichtung von religiösen Bauten. Er soll die Religionsgemeinschaften aber auch stärker in die Pflicht nehmen, die Grundrechte zu achten und zu wahren, die demokratische und pluralistische Ordnung der Schweiz zu respektieren, Toleranz gegenüber Andersdenkenden walten zu lassen sowie Transparenz über ihre Verhältnisse zu schaffen. Schliesslich soll der neue Religionsartikel Bund und Kantone zur Förderung von interreligiöser Toleranz und zur Bekämpfung von gewaltsamem religiösem Extremismus verpflichten. Dabei ist jegliche Diskriminierung zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften zu vermeiden.</p>
  • Ein neuer Religionsartikel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Um ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen in der Schweiz zu fördern, ist Artikel 72 der Bundesverfassung durch einen neuen Religionsartikel zu ersetzen, der das Verhältnis zwischen den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat (unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Kantone) umfassender und verbindlicher regeln soll.</p><p>Der neue Religionsartikel soll die Religionsfreiheit angemessen ausformulieren und präzisieren, unter anderem auch bezüglich der Errichtung von religiösen Bauten. Er soll die Religionsgemeinschaften aber auch stärker in die Pflicht nehmen, die Grundrechte zu achten und zu wahren, die demokratische und pluralistische Ordnung der Schweiz zu respektieren, Toleranz gegenüber Andersdenkenden walten zu lassen sowie Transparenz über ihre Verhältnisse zu schaffen. Schliesslich soll der neue Religionsartikel Bund und Kantone zur Förderung von interreligiöser Toleranz und zur Bekämpfung von gewaltsamem religiösem Extremismus verpflichten. Dabei ist jegliche Diskriminierung zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften zu vermeiden.</p>
    • Ein neuer Religionsartikel

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