Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm

ShortId
10.331
Id
20100331
Updated
10.04.2024 17:19
Language
de
Title
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm
AdditionalIndexing
48;24;öffentlicher Verkehr;Sparmassnahme;Finanzierung
1
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachzukommen und auch in den zukünftigen Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.</p>
  • Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachzukommen und auch in den zukünftigen Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.</p>
    • Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm

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