Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

ShortId
10.333
Id
20100333
Updated
10.04.2024 17:37
Language
de
Title
Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum
AdditionalIndexing
2831;Kopftuch;Islam
1
  • L05K0106021201, Kopftuch
  • L04K01060202, Islam
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird. Dabei sind die notwendigen Ausnahmen (gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum) zu berücksichtigen.</p>
  • Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird. Dabei sind die notwendigen Ausnahmen (gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum) zu berücksichtigen.</p>
    • Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

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