Finanzkrise/UBS. Einsetzung einer PUK

ShortId
10.401
Id
20100401
Updated
10.04.2024 17:09
Language
de
Title
Finanzkrise/UBS. Einsetzung einer PUK
AdditionalIndexing
04;24;Bankenaufsicht;parlamentarische Untersuchungskommission;Rechtshilfe;Finanzkrise;Regierung;Bankgeheimnis;Kontrolle;Verantwortung;Schweizerische Nationalbank;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Finanzmarkt;Verantwortlichkeit der Verwaltung;USA
1
  • L04K08060203, Regierung
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
  • L04K11040206, Bankenaufsicht
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K03050305, USA
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L04K08060303, Verantwortlichkeit der Verwaltung
  • L04K08020230, Verantwortung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht das Büro folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung und der Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der SNB bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, der UBS und im Rahmen der internationalen Beziehungen, untersucht.</p><p>Es soll dabei insbesondere aufgezeigt werden, wie es zur Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009 sowie zum Abschluss des Staatsvertrages Schweiz/USA vom 19. August 2009 und der darauf basierenden widerrechtlichen Gewährung von Amtshilfe gekommen ist.</p><p>Die PUK soll die Verantwortlichkeiten abklären und aufzeigen, welche institutionellen und gesetzgeberischen Folgen zu ziehen sind, damit die Bundesbehörden in Zukunft ihre Aufgaben im Finanzbereich wahrnehmen und Krisen abwenden können.</p><p>Die PUK bezieht die bisherigen Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen in ihre Arbeiten ein.</p><p>Die Resultate aus den Arbeiten der PUK sollen bis Ende 2010 vorliegen.</p>
  • Finanzkrise/UBS. Einsetzung einer PUK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht das Büro folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung und der Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der SNB bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, der UBS und im Rahmen der internationalen Beziehungen, untersucht.</p><p>Es soll dabei insbesondere aufgezeigt werden, wie es zur Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009 sowie zum Abschluss des Staatsvertrages Schweiz/USA vom 19. August 2009 und der darauf basierenden widerrechtlichen Gewährung von Amtshilfe gekommen ist.</p><p>Die PUK soll die Verantwortlichkeiten abklären und aufzeigen, welche institutionellen und gesetzgeberischen Folgen zu ziehen sind, damit die Bundesbehörden in Zukunft ihre Aufgaben im Finanzbereich wahrnehmen und Krisen abwenden können.</p><p>Die PUK bezieht die bisherigen Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen in ihre Arbeiten ein.</p><p>Die Resultate aus den Arbeiten der PUK sollen bis Ende 2010 vorliegen.</p>
    • Finanzkrise/UBS. Einsetzung einer PUK

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