Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
- ShortId
-
10.402
- Id
-
20100402
- Updated
-
10.02.2026 20:32
- Language
-
de
- Title
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Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
- AdditionalIndexing
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48;freie Schlagwörter: Vorfinanzierung;Autobahn;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;Liquidität;Spezialfinanzierung;regionaler Verkehr;Fonds
- 1
-
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K11090203, Fonds
- L05K1109020104, Spezialfinanzierung
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K11030204, Liquidität
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Projekte für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Radregionen werden alle aus dem Infrastrukturfonds finanziert. Hinsichtlich der im Fonds vorhandenen Liquidität und der zu finanzierenden beziehungsweise zur Finanzierung anstehenden Projekte ist die Situation mittelfristig als kritisch zu beurteilen. Ab 2014 zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab. Dies hat verschiedene Gründe: </p><p>- Die bereits freigegebenen Mittel für die dringenden Projekte des Agglomerationsverkehrs werden aus verschiedenen Gründen rasch verbraucht. Bei allen dringenden Projekten musste der Baubeginn bis spätestens Ende 2008 erfolgen, und es wurden Projekte finanziert, die bereits im Bau waren oder deren Bauarbeiten schon beendet waren.</p><p>- Weitere Faktoren haben Einfluss auf den Finanzbedarf. So insbesondere der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Kategorie "Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen" aufzunehmen, sowie der noch nicht rechtskräftige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend LSVA-Erhöhung.</p><p>- Die drohende Verzögerung der Finanzierung der Projekte für den Agglomerationsverkehr auf der A-Liste ist letztlich auch auf das Konzept des Infrastrukturfonds zurückzuführen. In der Botschaft ging der Bundesrat von jährlichen Tranchen von 300 Millionen Franken aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr deutlich höhere Beträge zugewiesen. </p><p>- Eine ähnliche Situation ergibt sich auch im Bereich der Nationalstrassen. Zu Beginn der Laufzeit des Infrastrukturfonds werden die Mittel mehrheitlich durch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes beansprucht, gegen Ende der Laufzeit werden die Engpassbeseitigungen ein höheres Gewicht haben. </p><p>Die derzeitige Situation im Infrastrukturfonds führt dazu, dass die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprogramme zeitlich nicht so fliessen können, wie es den zu erwartenden Projektfortschritten entspricht. Dies bedeutet, dass diese Vorhaben voraussichtlich entweder zurückgestellt oder durch Dritte, in der Regel die Kantone, vorfinanziert werden müssen. </p><p>Wollte man den Bedarfsmeldungen der Kantone vollumfänglich nachkommen, müssten in den Infrastrukturfonds liquide Mittel in der Grössenordnung von rund 2,6 Milliarden Franken eingebracht werden. Dabei bestehen jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die zeitliche Abwicklung der Projekte. </p><p>Die Kommission schlägt deshalb vor, die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer ausserordentlichen Einlage zu sichern. Damit können bereits ab 2011 massgebliche Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte entrichtet werden, und die drohende Verzögerung bei der Finanzierung von Projekten auf der A-Liste kann voraussichtlich vermieden werden. Die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen durch Dritte, insbesondere durch die Kantone, kann dabei nicht gänzlich ausgeschlossen werden.</p>
- <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds so zu lösen, dass dieser seinen Verpflichtungen bei allen vier Gefässen (Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) so nachkommen kann, dass die einzelnen Projekte nicht verzögert oder durch Dritte vorfinanziert werden müssen.</p>
- Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Projekte für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Radregionen werden alle aus dem Infrastrukturfonds finanziert. Hinsichtlich der im Fonds vorhandenen Liquidität und der zu finanzierenden beziehungsweise zur Finanzierung anstehenden Projekte ist die Situation mittelfristig als kritisch zu beurteilen. Ab 2014 zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab. Dies hat verschiedene Gründe: </p><p>- Die bereits freigegebenen Mittel für die dringenden Projekte des Agglomerationsverkehrs werden aus verschiedenen Gründen rasch verbraucht. Bei allen dringenden Projekten musste der Baubeginn bis spätestens Ende 2008 erfolgen, und es wurden Projekte finanziert, die bereits im Bau waren oder deren Bauarbeiten schon beendet waren.</p><p>- Weitere Faktoren haben Einfluss auf den Finanzbedarf. So insbesondere der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Kategorie "Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen" aufzunehmen, sowie der noch nicht rechtskräftige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend LSVA-Erhöhung.</p><p>- Die drohende Verzögerung der Finanzierung der Projekte für den Agglomerationsverkehr auf der A-Liste ist letztlich auch auf das Konzept des Infrastrukturfonds zurückzuführen. In der Botschaft ging der Bundesrat von jährlichen Tranchen von 300 Millionen Franken aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr deutlich höhere Beträge zugewiesen. </p><p>- Eine ähnliche Situation ergibt sich auch im Bereich der Nationalstrassen. Zu Beginn der Laufzeit des Infrastrukturfonds werden die Mittel mehrheitlich durch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes beansprucht, gegen Ende der Laufzeit werden die Engpassbeseitigungen ein höheres Gewicht haben. </p><p>Die derzeitige Situation im Infrastrukturfonds führt dazu, dass die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprogramme zeitlich nicht so fliessen können, wie es den zu erwartenden Projektfortschritten entspricht. Dies bedeutet, dass diese Vorhaben voraussichtlich entweder zurückgestellt oder durch Dritte, in der Regel die Kantone, vorfinanziert werden müssen. </p><p>Wollte man den Bedarfsmeldungen der Kantone vollumfänglich nachkommen, müssten in den Infrastrukturfonds liquide Mittel in der Grössenordnung von rund 2,6 Milliarden Franken eingebracht werden. Dabei bestehen jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die zeitliche Abwicklung der Projekte. </p><p>Die Kommission schlägt deshalb vor, die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer ausserordentlichen Einlage zu sichern. Damit können bereits ab 2011 massgebliche Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte entrichtet werden, und die drohende Verzögerung bei der Finanzierung von Projekten auf der A-Liste kann voraussichtlich vermieden werden. Die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen durch Dritte, insbesondere durch die Kantone, kann dabei nicht gänzlich ausgeschlossen werden.</p>
- <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds so zu lösen, dass dieser seinen Verpflichtungen bei allen vier Gefässen (Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) so nachkommen kann, dass die einzelnen Projekte nicht verzögert oder durch Dritte vorfinanziert werden müssen.</p>
- Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
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- Index
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- Texts
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- <p>Die Projekte für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Radregionen werden alle aus dem Infrastrukturfonds finanziert. Hinsichtlich der im Fonds vorhandenen Liquidität und der zu finanzierenden beziehungsweise zur Finanzierung anstehenden Projekte ist die Situation mittelfristig als kritisch zu beurteilen. Ab 2014 zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab. Dies hat verschiedene Gründe: </p><p>- Die bereits freigegebenen Mittel für die dringenden Projekte des Agglomerationsverkehrs werden aus verschiedenen Gründen rasch verbraucht. Bei allen dringenden Projekten musste der Baubeginn bis spätestens Ende 2008 erfolgen, und es wurden Projekte finanziert, die bereits im Bau waren oder deren Bauarbeiten schon beendet waren.</p><p>- Weitere Faktoren haben Einfluss auf den Finanzbedarf. So insbesondere der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Kategorie "Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen" aufzunehmen, sowie der noch nicht rechtskräftige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend LSVA-Erhöhung.</p><p>- Die drohende Verzögerung der Finanzierung der Projekte für den Agglomerationsverkehr auf der A-Liste ist letztlich auch auf das Konzept des Infrastrukturfonds zurückzuführen. In der Botschaft ging der Bundesrat von jährlichen Tranchen von 300 Millionen Franken aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr deutlich höhere Beträge zugewiesen. </p><p>- Eine ähnliche Situation ergibt sich auch im Bereich der Nationalstrassen. Zu Beginn der Laufzeit des Infrastrukturfonds werden die Mittel mehrheitlich durch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes beansprucht, gegen Ende der Laufzeit werden die Engpassbeseitigungen ein höheres Gewicht haben. </p><p>Die derzeitige Situation im Infrastrukturfonds führt dazu, dass die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprogramme zeitlich nicht so fliessen können, wie es den zu erwartenden Projektfortschritten entspricht. Dies bedeutet, dass diese Vorhaben voraussichtlich entweder zurückgestellt oder durch Dritte, in der Regel die Kantone, vorfinanziert werden müssen. </p><p>Wollte man den Bedarfsmeldungen der Kantone vollumfänglich nachkommen, müssten in den Infrastrukturfonds liquide Mittel in der Grössenordnung von rund 2,6 Milliarden Franken eingebracht werden. Dabei bestehen jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die zeitliche Abwicklung der Projekte. </p><p>Die Kommission schlägt deshalb vor, die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer ausserordentlichen Einlage zu sichern. Damit können bereits ab 2011 massgebliche Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte entrichtet werden, und die drohende Verzögerung bei der Finanzierung von Projekten auf der A-Liste kann voraussichtlich vermieden werden. Die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen durch Dritte, insbesondere durch die Kantone, kann dabei nicht gänzlich ausgeschlossen werden.</p>
- <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds so zu lösen, dass dieser seinen Verpflichtungen bei allen vier Gefässen (Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) so nachkommen kann, dass die einzelnen Projekte nicht verzögert oder durch Dritte vorfinanziert werden müssen.</p>
- Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
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