Städte in den Ständerat
- ShortId
-
10.406
- Id
-
20100406
- Updated
-
10.04.2024 18:21
- Language
-
de
- Title
-
Städte in den Ständerat
- AdditionalIndexing
-
04;Ständerat;Halbkanton;Stadt
- 1
-
- L05K0102020102, Stadt
- L06K080305030201, Ständerat
- L07K08070102010801, Halbkanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der schweizerische Föderalismus spiegelt nicht die demografischen und politischen Konstellationen zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sondern jene in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Verteilte sich damals die Bevölkerung ungefähr gleichmässig auf die ländliche und die städtische Schweiz, ist das heute ganz anders: In den zehn kleinsten Kantonen leben nur halb so viele Menschen wie in den zehn grössten Städten. Auch die politische Konstellation hat sich grundlegend geändert: War es nach dem Sonderbundskrieg und der Gründung des liberalen Bundesstaates für die junge Schweiz existenziell wichtig, die "Verliererkantone" mit einem ausgeprägten Minderheitenschutz einzubinden, ist dieser Zusammenhang heute bedeutungslos geworden. </p><p>Die zehn kleinsten Kantone belegen im Ständerat 16 Sitze, die zehn grössten Städte dagegen keinen einzigen. Das politische Gewicht der kleinen Kantone ist zu gross, dasjenige der grossen Städte zu klein. Es braucht eine Reform des Föderalismus, die den heutigen und vor allem auch den zukünftigen Gegebenheiten besser Rechnung trägt. Das geschieht am besten dadurch, dass man niemandem etwas wegnimmt, sondern den grossen Städten das gibt, was die kleinen Kantone schon lange haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung räumt den Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern den Status eines Halbkantons ein. Das bedeutet konkret:</p><p>- dass diesen grossen Städten je ein Sitz im Ständerat zusteht; </p><p>- dass sie bei der Ermittlung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen als halbe Standesstimme gezählt werden; </p><p>- dass ihnen das Recht auf Einreichung einer Standesinitiative zusteht; und </p><p>- dass sie zusammen mit anderen Kantonen das Referendumsrecht gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung ausüben können.</p>
- Städte in den Ständerat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der schweizerische Föderalismus spiegelt nicht die demografischen und politischen Konstellationen zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sondern jene in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Verteilte sich damals die Bevölkerung ungefähr gleichmässig auf die ländliche und die städtische Schweiz, ist das heute ganz anders: In den zehn kleinsten Kantonen leben nur halb so viele Menschen wie in den zehn grössten Städten. Auch die politische Konstellation hat sich grundlegend geändert: War es nach dem Sonderbundskrieg und der Gründung des liberalen Bundesstaates für die junge Schweiz existenziell wichtig, die "Verliererkantone" mit einem ausgeprägten Minderheitenschutz einzubinden, ist dieser Zusammenhang heute bedeutungslos geworden. </p><p>Die zehn kleinsten Kantone belegen im Ständerat 16 Sitze, die zehn grössten Städte dagegen keinen einzigen. Das politische Gewicht der kleinen Kantone ist zu gross, dasjenige der grossen Städte zu klein. Es braucht eine Reform des Föderalismus, die den heutigen und vor allem auch den zukünftigen Gegebenheiten besser Rechnung trägt. Das geschieht am besten dadurch, dass man niemandem etwas wegnimmt, sondern den grossen Städten das gibt, was die kleinen Kantone schon lange haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung räumt den Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern den Status eines Halbkantons ein. Das bedeutet konkret:</p><p>- dass diesen grossen Städten je ein Sitz im Ständerat zusteht; </p><p>- dass sie bei der Ermittlung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen als halbe Standesstimme gezählt werden; </p><p>- dass ihnen das Recht auf Einreichung einer Standesinitiative zusteht; und </p><p>- dass sie zusammen mit anderen Kantonen das Referendumsrecht gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung ausüben können.</p>
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