Prämienbefreiung für Kinder

ShortId
10.407
Id
20100407
Updated
10.02.2026 21:04
Language
de
Title
Prämienbefreiung für Kinder
AdditionalIndexing
2841;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Kind
1
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den massiven Prämienerhöhungen steigt der Druck, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Gleichzeitig wird es aber insbesondere für jene mittelständischen Familien, welche gerade nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, immer härter, die Krankenkassenprämien zu bezahlen.</p><p>Gemäss Artikel 65 (KVG) gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Mit der 2006 in Kraft gesetzten Gesetzesrevision verbilligen die Kantone bei unteren und mittleren Einkommen zudem die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Dieses Prämienverbilligungssystem ist kompliziert und bedingt einen relativ hohen administrativen Aufwand. Eine Änderung des Systems auf Prämienbefreiung der Kinder wäre wesentlich einfacher, effizienter und solidarischer: Einfacher, weil für die Prämienverbilligung einzig noch das Familienbudget massgebend wäre; effizienter, weil weniger Mittel in Administration und Verwaltung fliessen würden; und solidarischer, weil Familien wirksam entlastet würden. Heute haben Familien die Prämien der älteren Generation so stark mitzufinanzieren, dass sie selber Prämienverbilligung beanspruchen müssen. Die Prämienbefreiung von Kindern würde Familien rasch, effektiv und wirksam entlasten und wäre zudem eine massvolle Korrektur unsinniger Finanzflüsse sowie der zunehmenden Umverteilung.</p><p>Das Modell sähe so aus, dass Kinder bis 18 Jahre prämienfrei versichert würden. Die Kosten würden auf die Erwachsenenprämien übertragen und sozialgerecht über die Prämienverbilligung abgefedert. Junge Erwachsene bis 25 Jahre hätten eine reduzierte Erwachsenenprämie zu bezahlen. Allenfalls können mit der Definition einer Einkommensobergrenze hohe Einkommen von der Prämienbefreiung der Kinder ausgenommen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.</p>
  • Prämienbefreiung für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den massiven Prämienerhöhungen steigt der Druck, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Gleichzeitig wird es aber insbesondere für jene mittelständischen Familien, welche gerade nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, immer härter, die Krankenkassenprämien zu bezahlen.</p><p>Gemäss Artikel 65 (KVG) gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Mit der 2006 in Kraft gesetzten Gesetzesrevision verbilligen die Kantone bei unteren und mittleren Einkommen zudem die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Dieses Prämienverbilligungssystem ist kompliziert und bedingt einen relativ hohen administrativen Aufwand. Eine Änderung des Systems auf Prämienbefreiung der Kinder wäre wesentlich einfacher, effizienter und solidarischer: Einfacher, weil für die Prämienverbilligung einzig noch das Familienbudget massgebend wäre; effizienter, weil weniger Mittel in Administration und Verwaltung fliessen würden; und solidarischer, weil Familien wirksam entlastet würden. Heute haben Familien die Prämien der älteren Generation so stark mitzufinanzieren, dass sie selber Prämienverbilligung beanspruchen müssen. Die Prämienbefreiung von Kindern würde Familien rasch, effektiv und wirksam entlasten und wäre zudem eine massvolle Korrektur unsinniger Finanzflüsse sowie der zunehmenden Umverteilung.</p><p>Das Modell sähe so aus, dass Kinder bis 18 Jahre prämienfrei versichert würden. Die Kosten würden auf die Erwachsenenprämien übertragen und sozialgerecht über die Prämienverbilligung abgefedert. Junge Erwachsene bis 25 Jahre hätten eine reduzierte Erwachsenenprämie zu bezahlen. Allenfalls können mit der Definition einer Einkommensobergrenze hohe Einkommen von der Prämienbefreiung der Kinder ausgenommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.</p>
    • Prämienbefreiung für Kinder
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Mit den massiven Prämienerhöhungen steigt der Druck, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Gleichzeitig wird es aber insbesondere für jene mittelständischen Familien, welche gerade nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, immer härter, die Krankenkassenprämien zu bezahlen.</p><p>Gemäss Artikel 65 (KVG) gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Mit der 2006 in Kraft gesetzten Gesetzesrevision verbilligen die Kantone bei unteren und mittleren Einkommen zudem die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Dieses Prämienverbilligungssystem ist kompliziert und bedingt einen relativ hohen administrativen Aufwand. Eine Änderung des Systems auf Prämienbefreiung der Kinder wäre wesentlich einfacher, effizienter und solidarischer: Einfacher, weil für die Prämienverbilligung einzig noch das Familienbudget massgebend wäre; effizienter, weil weniger Mittel in Administration und Verwaltung fliessen würden; und solidarischer, weil Familien wirksam entlastet würden. Heute haben Familien die Prämien der älteren Generation so stark mitzufinanzieren, dass sie selber Prämienverbilligung beanspruchen müssen. Die Prämienbefreiung von Kindern würde Familien rasch, effektiv und wirksam entlasten und wäre zudem eine massvolle Korrektur unsinniger Finanzflüsse sowie der zunehmenden Umverteilung.</p><p>Das Modell sähe so aus, dass Kinder bis 18 Jahre prämienfrei versichert würden. Die Kosten würden auf die Erwachsenenprämien übertragen und sozialgerecht über die Prämienverbilligung abgefedert. Junge Erwachsene bis 25 Jahre hätten eine reduzierte Erwachsenenprämie zu bezahlen. Allenfalls können mit der Definition einer Einkommensobergrenze hohe Einkommen von der Prämienbefreiung der Kinder ausgenommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.</p>
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