Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV
- ShortId
-
10.410
- Id
-
20100410
- Updated
-
10.04.2024 16:58
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV
- AdditionalIndexing
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28;freie Schlagwörter: Gutschrift;soziale Betreuung;AHV;Erziehung;mitarbeitende/r Familienangehörige/r;AHV-Rente
- 1
-
- L04K01040406, soziale Betreuung
- L04K01030302, Erziehung
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L05K0104010101, AHV
- L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eltern und erwachsene Kinder betagter Eltern erbringen wertvolle Leistungen für die gesamte Gesellschaft. Mit der Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften wollte man diese Familienarbeit honorieren. Dennoch kommen nach wie vor längst nicht alle älteren Menschen, die Familienpflichten wahrgenommen haben, auf eine maximale Ehepaarrente oder auf eine maximale Einzelrente (Ein-Eltern-Familien). Will man aber die Familienarbeit, die von gesellschaftlicher Bedeutung ist, anerkennen, müssen die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhöht werden, damit alle Eltern auch im Alter in der AHV nicht schlechter gestellt werden als Doppelerwerbstätige, die eine Maximalrente erwirtschaften können. Diese älteren Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie reduziert haben, verfügen in der Regel auch über eine kleinere zweite Säule (fehlendes Einkommen der betreuenden Person) und laufen dadurch Gefahr, dass sie in ihrem Lebensabend von der öffentlichen Hand (Ergänzungsleistungen, Unterstützung im Pflegefall) oder im Fall des Rückgriffes auf die Verwandtenunterstützung von ihren erwachsenen Kindern abhängig werden. Wer sich zum Grundsatz der Wahlfreiheit hinsichtlich der Lebensform der Familie bekennt, stellt fest, dass dieser Grundsatz eine leere Formel bleibt, solange diese Wahlfreiheit mit einer Schlechterstellung gewisser Familienlebensformen im Alter einhergeht. </p><p>Die Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften hat zum Ziel, dass alle Eltern und erwachsenen Kinder mit Betreuungsaufgaben für abhängige Personen aufgrund der erbrachten gesellschaftlichen Leistungen eine maximale AHV-Ehepaarrente oder AHV-Einzelrente (abhängig vom Zivilstand) erhalten. Die Erhöhung hat die Auswirkung, dass zwischen 5 bis 15 Prozent aller Rentner und Rentnerinnen, die familiale Leistungen erbracht haben (je nach Familienform), eine Verbesserung ihres Lebensalltags und somit eine Stärkung ihrer Kaufkraft erfahren. Dadurch verringert sich auch die Wahrscheinlichkeit, Ergänzungsleistungen zu beziehen, wie die Zahlen des Departementes belegen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind im AHVG zu erhöhen, damit alle Personen, die Eltern- und/oder Betreuungspflichten wahrgenommen haben, in Genuss einer Maximalrente (Ehepaarrente/Einzelrente) als Anerkennung der unschätzbaren und unentgeltlich geleisteten Familienarbeit kommen.</p>
- Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eltern und erwachsene Kinder betagter Eltern erbringen wertvolle Leistungen für die gesamte Gesellschaft. Mit der Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften wollte man diese Familienarbeit honorieren. Dennoch kommen nach wie vor längst nicht alle älteren Menschen, die Familienpflichten wahrgenommen haben, auf eine maximale Ehepaarrente oder auf eine maximale Einzelrente (Ein-Eltern-Familien). Will man aber die Familienarbeit, die von gesellschaftlicher Bedeutung ist, anerkennen, müssen die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhöht werden, damit alle Eltern auch im Alter in der AHV nicht schlechter gestellt werden als Doppelerwerbstätige, die eine Maximalrente erwirtschaften können. Diese älteren Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie reduziert haben, verfügen in der Regel auch über eine kleinere zweite Säule (fehlendes Einkommen der betreuenden Person) und laufen dadurch Gefahr, dass sie in ihrem Lebensabend von der öffentlichen Hand (Ergänzungsleistungen, Unterstützung im Pflegefall) oder im Fall des Rückgriffes auf die Verwandtenunterstützung von ihren erwachsenen Kindern abhängig werden. Wer sich zum Grundsatz der Wahlfreiheit hinsichtlich der Lebensform der Familie bekennt, stellt fest, dass dieser Grundsatz eine leere Formel bleibt, solange diese Wahlfreiheit mit einer Schlechterstellung gewisser Familienlebensformen im Alter einhergeht. </p><p>Die Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften hat zum Ziel, dass alle Eltern und erwachsenen Kinder mit Betreuungsaufgaben für abhängige Personen aufgrund der erbrachten gesellschaftlichen Leistungen eine maximale AHV-Ehepaarrente oder AHV-Einzelrente (abhängig vom Zivilstand) erhalten. Die Erhöhung hat die Auswirkung, dass zwischen 5 bis 15 Prozent aller Rentner und Rentnerinnen, die familiale Leistungen erbracht haben (je nach Familienform), eine Verbesserung ihres Lebensalltags und somit eine Stärkung ihrer Kaufkraft erfahren. Dadurch verringert sich auch die Wahrscheinlichkeit, Ergänzungsleistungen zu beziehen, wie die Zahlen des Departementes belegen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind im AHVG zu erhöhen, damit alle Personen, die Eltern- und/oder Betreuungspflichten wahrgenommen haben, in Genuss einer Maximalrente (Ehepaarrente/Einzelrente) als Anerkennung der unschätzbaren und unentgeltlich geleisteten Familienarbeit kommen.</p>
- Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV
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