Höchstens drei Legislaturen im Bundesrat

ShortId
10.411
Id
20100411
Updated
10.04.2024 18:36
Language
de
Title
Höchstens drei Legislaturen im Bundesrat
AdditionalIndexing
04;Amtsdauer;Regierungsmitglied
1
  • L06K080701010101, Amtsdauer
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufgaben sind für die Mitglieder des Bundesrates in den letzten Jahren umfangreicher geworden. Es erscheint folglich sinnvoll, die Anzahl möglicher Amtsjahre zu begrenzen. Drei Legislaturperioden genügen, um ein politisches Projekt zu realisieren.</p><p>Obwohl in der Praxis nur wenige Mitglieder des Bundesrates zwölf Amtsjahre überschreiten, hätte eine gesetzliche Limitierung der Amtsjahre den Vorteil, dass das Karriereende ungeachtet parteipolitischer oder wahltaktischer Zwänge geplant werden könnte. Würde sich das Ende der maximalen Amtsdauer nähern, so bestünde keine Ungewissheit in Bezug auf das Rücktrittsdatum, wie dies heute jeweils der Fall ist. Hinausgezögerte Rücktritte hingegen schaden nämlich nicht nur der betroffenen Person, sondern auch der Arbeit im jeweiligen Departement, wo aus diesem Grund Ungewissheiten entstehen können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist so zu ändern, dass ein Mitglied des Bundesrates nicht länger als drei Legislaturperioden nacheinander im Amt bleiben kann.</p>
  • Höchstens drei Legislaturen im Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufgaben sind für die Mitglieder des Bundesrates in den letzten Jahren umfangreicher geworden. Es erscheint folglich sinnvoll, die Anzahl möglicher Amtsjahre zu begrenzen. Drei Legislaturperioden genügen, um ein politisches Projekt zu realisieren.</p><p>Obwohl in der Praxis nur wenige Mitglieder des Bundesrates zwölf Amtsjahre überschreiten, hätte eine gesetzliche Limitierung der Amtsjahre den Vorteil, dass das Karriereende ungeachtet parteipolitischer oder wahltaktischer Zwänge geplant werden könnte. Würde sich das Ende der maximalen Amtsdauer nähern, so bestünde keine Ungewissheit in Bezug auf das Rücktrittsdatum, wie dies heute jeweils der Fall ist. Hinausgezögerte Rücktritte hingegen schaden nämlich nicht nur der betroffenen Person, sondern auch der Arbeit im jeweiligen Departement, wo aus diesem Grund Ungewissheiten entstehen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist so zu ändern, dass ein Mitglied des Bundesrates nicht länger als drei Legislaturperioden nacheinander im Amt bleiben kann.</p>
    • Höchstens drei Legislaturen im Bundesrat

Back to List