Krankenkassen. Prämienfreiheit für Kinder

ShortId
10.414
Id
20100414
Updated
10.04.2024 18:28
Language
de
Title
Krankenkassen. Prämienfreiheit für Kinder
AdditionalIndexing
2841;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Kind
1
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele Familien werden durch die Krankenkassenprämien, die wie eine Kopfsteuer wirken, stark belastet. Das gilt insbesondere für Familien, die nicht in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen. Das ist familienpolitisch stossend.</p><p>Artikel 61 Absatz 3 KVG bestimmt, dass für Kinder eine tiefere Prämie festzusetzen ist als für Erwachsene. Eine entsprechende Kompetenz hat der Versicherer auch für junge Erwachsene. Zugleich sieht das KVG vor, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Trotz dieser Verbilligungen werden die Familien mit Kinderprämien mit rund 1 Milliarde Franken belastet (vgl. Debatte zum dritten Stabilisierungspaket). Dies steht im Widerspruch zum erklärten Ziel, Familien mit Kindern finanziell zu entlasten und eine aktive Familienpolitik zu betreiben. Diese Belastung trifft vor allem Familien in den mittleren Einkommensschichten, die nicht mehr von der Prämienverbilligung profitieren können. </p><p>Eine Entlastung der Familien von den Krankenkassenprämien ist zugleich familienpolitisch und zur Nachfragestützung der privaten Haushalte wichtig und richtig. Wenn alle Kinder bis zum Lebensalter 18 und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 von den Prämien befreit werden, ergibt das bei rund 2 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen, die sich noch in Ausbildung befinden, unter Berücksichtigung der bestehenden Prämienverbilligung eine Entlastung der Familien um netto rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Diese Gelder kommen direkt den Familien mit Kindern zugute. </p><p>Im Rahmen der Debatte zum dritten Stabilisierungspaket hatte die Initiantin bereits ein entsprechendes Begehren für die Jahre 2010 und 2011 eingebracht. Entgegnet wurde in der Debatte, die Grundsatzfrage der Befreiung der Kinder von den Krankenkassenprämien sei nicht im Rahmen des Konjunkturpakets, sondern grundsätzlich zu beantworten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass sichergestellt wird, dass Kinder bis zum Altersjahr 18 und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum Altersjahr 25 von den Krankenkassenprämien befreit sind.</p>
  • Krankenkassen. Prämienfreiheit für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Familien werden durch die Krankenkassenprämien, die wie eine Kopfsteuer wirken, stark belastet. Das gilt insbesondere für Familien, die nicht in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen. Das ist familienpolitisch stossend.</p><p>Artikel 61 Absatz 3 KVG bestimmt, dass für Kinder eine tiefere Prämie festzusetzen ist als für Erwachsene. Eine entsprechende Kompetenz hat der Versicherer auch für junge Erwachsene. Zugleich sieht das KVG vor, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Trotz dieser Verbilligungen werden die Familien mit Kinderprämien mit rund 1 Milliarde Franken belastet (vgl. Debatte zum dritten Stabilisierungspaket). Dies steht im Widerspruch zum erklärten Ziel, Familien mit Kindern finanziell zu entlasten und eine aktive Familienpolitik zu betreiben. Diese Belastung trifft vor allem Familien in den mittleren Einkommensschichten, die nicht mehr von der Prämienverbilligung profitieren können. </p><p>Eine Entlastung der Familien von den Krankenkassenprämien ist zugleich familienpolitisch und zur Nachfragestützung der privaten Haushalte wichtig und richtig. Wenn alle Kinder bis zum Lebensalter 18 und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 von den Prämien befreit werden, ergibt das bei rund 2 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen, die sich noch in Ausbildung befinden, unter Berücksichtigung der bestehenden Prämienverbilligung eine Entlastung der Familien um netto rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Diese Gelder kommen direkt den Familien mit Kindern zugute. </p><p>Im Rahmen der Debatte zum dritten Stabilisierungspaket hatte die Initiantin bereits ein entsprechendes Begehren für die Jahre 2010 und 2011 eingebracht. Entgegnet wurde in der Debatte, die Grundsatzfrage der Befreiung der Kinder von den Krankenkassenprämien sei nicht im Rahmen des Konjunkturpakets, sondern grundsätzlich zu beantworten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass sichergestellt wird, dass Kinder bis zum Altersjahr 18 und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum Altersjahr 25 von den Krankenkassenprämien befreit sind.</p>
    • Krankenkassen. Prämienfreiheit für Kinder

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