UBS-Rückzahlung an den Bund ermöglichen

ShortId
10.423
Id
20100423
Updated
10.04.2024 08:30
Language
de
Title
UBS-Rückzahlung an den Bund ermöglichen
AdditionalIndexing
24;Gebühren;Kostenrechnung;Entschädigung;Grossbank;Fakturierung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Gesetz;USA
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0703020203, Fakturierung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K03050305, USA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 24. Februar 2010 hätten rechtliche Abklärungen ergeben, "dass eine Überwälzung auch der Kosten für die beiden Amtshilfeersuchen (im Fall UBS/USA), die die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich ist." Auch eine freiwillige Leistung der UBS könne aus Gründen der vollen Unabhängigkeit der Amtshilfebehörde nicht angenommen werden. Der VR-Präsident der UBS hingegen hat mehrmals bekundet, dass die UBS bereit wäre, die entstandenen Kosten zu übernehmen. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung des FINMAG wird eine gesetzliche Grundlage für solche Kostenüberwälzungen geschaffen. Unausgesprochen gilt selbstverständlich das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip, wie es gefestigtem Verwaltungsrecht entspricht. Die Sondergebühr darf also nicht beliebig hoch sein. Wenn die Sondergebühr von Amtes wegen durch den Bundesrat festgesetzt werden kann und nicht von einem Beaufsichtigten freiwillig angeboten werden muss, entfällt somit die Gefahr, dass die Unabhängigkeit der Amtshilfebehörde gefährdet wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 15</p><p>...</p><p>Abs. 5</p><p>Der Bundesrat kann im Einzelfall zur Deckung ausserordentlicher Aufwendungen, die dem Bund zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz entstanden sind, jenen Beaufsichtigten, die dazu Anlass gegeben haben, eine ausserordentliche Abgabe an die Eidgenossenschaft auferlegen.</p>
  • UBS-Rückzahlung an den Bund ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20103883
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 24. Februar 2010 hätten rechtliche Abklärungen ergeben, "dass eine Überwälzung auch der Kosten für die beiden Amtshilfeersuchen (im Fall UBS/USA), die die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich ist." Auch eine freiwillige Leistung der UBS könne aus Gründen der vollen Unabhängigkeit der Amtshilfebehörde nicht angenommen werden. Der VR-Präsident der UBS hingegen hat mehrmals bekundet, dass die UBS bereit wäre, die entstandenen Kosten zu übernehmen. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung des FINMAG wird eine gesetzliche Grundlage für solche Kostenüberwälzungen geschaffen. Unausgesprochen gilt selbstverständlich das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip, wie es gefestigtem Verwaltungsrecht entspricht. Die Sondergebühr darf also nicht beliebig hoch sein. Wenn die Sondergebühr von Amtes wegen durch den Bundesrat festgesetzt werden kann und nicht von einem Beaufsichtigten freiwillig angeboten werden muss, entfällt somit die Gefahr, dass die Unabhängigkeit der Amtshilfebehörde gefährdet wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 15</p><p>...</p><p>Abs. 5</p><p>Der Bundesrat kann im Einzelfall zur Deckung ausserordentlicher Aufwendungen, die dem Bund zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz entstanden sind, jenen Beaufsichtigten, die dazu Anlass gegeben haben, eine ausserordentliche Abgabe an die Eidgenossenschaft auferlegen.</p>
    • UBS-Rückzahlung an den Bund ermöglichen

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