Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren
- ShortId
-
10.429
- Id
-
20100429
- Updated
-
10.04.2024 17:22
- Language
-
de
- Title
-
Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren
- AdditionalIndexing
-
28;2841;Rechtsschutz;medizinische Untersuchung;medizinische Diagnose;Sozialrecht;Invalidität;Gesundheitszustand;Verfahrensrecht;Unfallverletzung;Europäische Menschenrechtskonvention;Expertise;Patient/in
- 1
-
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L04K01050209, medizinische Untersuchung
- L04K01050517, Patient/in
- L03K050402, Rechtsschutz
- L04K02020601, Expertise
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K01040212, Sozialrecht
- L05K0104010302, Invalidität
- L04K01050112, Unfallverletzung
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei einer Analyse der Rechtslage beschlägt die Begutachtung des Gesundheitszustandes der Versicherten Themenbereiche von Verfassungsrang: Die Gewährung des rechtlichen Gehörs sowie das Prinzip der Waffengleichheit, die Unabhängigkeit von Sachverständigen, die Gewaltenteilung und die Beweiswürdigung sowie die Untersuchungsmaxime.</p><p>Der Missstand ist zunächst durch die nahe Beziehung der Unfall- und Invalidenversicherungsträger zu den Medizinischen Abklärungsstellen und deren wirtschaftliche Abhängigkeit von den Versicherungen geprägt. Die Gutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (Medas) werden als verwaltungsexterne Gutachten eingestuft, damit im Rang gleich unter den Gerichtsgutachten, obschon gerade diese Medas als gewinnorientierte Unternehmen von Aufträgen vor allem der IV, der Suva und des BSV wirtschaftlich abhängig sind. Im Gegensatz zu diesen Institutionen haben die Versicherten keine geeigneten kompensatorischen Möglichkeiten: Die Gutachten der Versicherten haben nur den Rang eines Parteigutachtens und sind für das Gericht nicht bindend. Die Berichte der Medas geniessen somit den höheren formellen Stellenwert als diejenigen von Hausärztinnen und -ärzten oder beigezogenen Spezialistinnen und Spezialisten, obwohl letztere offensichtlich niemals in dem Masse von den Sozialversicherern abhängig sind wie die Medas. </p><p>Dass diese Konstellation eine EMRK-widrige Ungleichheit darstellt, wird im Gutachten von Professor Jörg Paul Müller vom 11. Februar 2010 ausdrücklich bestätigt. Aus diesen Gründen wird das Parlament höflich ersucht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine faire Begutachtung der Versicherten im Sinne der Menschenrechtskonventionen und der Bundsverfassung garantiert, indem den Versicherten ein gleichwertiges Mitspracherecht gewährt sowie eine quantitative und qualitative Kontrolle der Gutachterinnen und Gutachter gewährleistet wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die betreffenden Gesetze, welche die Abklärung des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen festlegen, sind dahingehend zu ändern, dass unabhängige Gutachterinnen und Gutachter den Gesundheitszustand der gesundheitlich beeinträchtigten Personen feststellen und dabei die Garantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gemäss Artikel 6 EMRK eingehalten werden.</p>
- Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei einer Analyse der Rechtslage beschlägt die Begutachtung des Gesundheitszustandes der Versicherten Themenbereiche von Verfassungsrang: Die Gewährung des rechtlichen Gehörs sowie das Prinzip der Waffengleichheit, die Unabhängigkeit von Sachverständigen, die Gewaltenteilung und die Beweiswürdigung sowie die Untersuchungsmaxime.</p><p>Der Missstand ist zunächst durch die nahe Beziehung der Unfall- und Invalidenversicherungsträger zu den Medizinischen Abklärungsstellen und deren wirtschaftliche Abhängigkeit von den Versicherungen geprägt. Die Gutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (Medas) werden als verwaltungsexterne Gutachten eingestuft, damit im Rang gleich unter den Gerichtsgutachten, obschon gerade diese Medas als gewinnorientierte Unternehmen von Aufträgen vor allem der IV, der Suva und des BSV wirtschaftlich abhängig sind. Im Gegensatz zu diesen Institutionen haben die Versicherten keine geeigneten kompensatorischen Möglichkeiten: Die Gutachten der Versicherten haben nur den Rang eines Parteigutachtens und sind für das Gericht nicht bindend. Die Berichte der Medas geniessen somit den höheren formellen Stellenwert als diejenigen von Hausärztinnen und -ärzten oder beigezogenen Spezialistinnen und Spezialisten, obwohl letztere offensichtlich niemals in dem Masse von den Sozialversicherern abhängig sind wie die Medas. </p><p>Dass diese Konstellation eine EMRK-widrige Ungleichheit darstellt, wird im Gutachten von Professor Jörg Paul Müller vom 11. Februar 2010 ausdrücklich bestätigt. Aus diesen Gründen wird das Parlament höflich ersucht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine faire Begutachtung der Versicherten im Sinne der Menschenrechtskonventionen und der Bundsverfassung garantiert, indem den Versicherten ein gleichwertiges Mitspracherecht gewährt sowie eine quantitative und qualitative Kontrolle der Gutachterinnen und Gutachter gewährleistet wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die betreffenden Gesetze, welche die Abklärung des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen festlegen, sind dahingehend zu ändern, dass unabhängige Gutachterinnen und Gutachter den Gesundheitszustand der gesundheitlich beeinträchtigten Personen feststellen und dabei die Garantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gemäss Artikel 6 EMRK eingehalten werden.</p>
- Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren
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