Weissgeld-Finanzplatz Schweiz dank Steuernachweis

ShortId
10.430
Id
20100430
Updated
10.04.2024 17:39
Language
de
Title
Weissgeld-Finanzplatz Schweiz dank Steuernachweis
AdditionalIndexing
24;Bankgeheimnis;Steuererklärung;Steuerausweichung;Kapitalflucht;Finanzplatz Schweiz;Transparenz;Steuerhinterziehung;Finanzinstitution
1
  • L04K11070603, Steuererklärung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L03K110401, Finanzinstitution
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die jüngsten Probleme des Finanzplatzes Schweiz deutlich zeigen, müssen die Finanzinstitute der bisherigen Duldung von unversteuerten Vermögenswerten eine klare Absage erteilen und auf eine Weissgeld-Strategie setzen. Ein solcher Schritt drängt sich auch aufgrund des Reputationsschadens und der immensen Kosten für die Allgemeinheit auf, die durch die Annahme von Steuerfluchtgeld entstanden sind bzw. immer noch entstehen. Exemplarisch dafür ist der immer noch nicht abschliessend gelöste Konflikt zwischen der UBS und den amerikanischen Behörden. </p><p>Zwar verbietet die "Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken", die von der Finma 2008 zum Mindeststandard erklärt wurde, den Banken schon heute die "aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen". Die jüngsten Ereignisse zeigen jedoch, dass entsprechende Standesregeln nicht das gewünschte Resultat erbringen. Die Selbstregulierung hat in der Finanzbranche versagt.</p><p>Ein gesetzliches Verbot, Steuerfluchtgelder anzunehmen, führt in der heutigen Situation zu einem bedeutenden Reputationsgewinn, stiftet das nötige Vertrauen und hilft damit dem Finanzplatz Schweiz, wieder voll seine wirklichen Wettbewerbsvorteile wie Qualität der Dienstleistungen und der Mitarbeitenden, Effizienz und Stabilität auszuspielen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Gesetzesvorlage vor, die alle Finanzintermediäre verpflichtet, von ihren Kundinnen und Kunden eine schriftliche und offizielle Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Vermögenswerte den zuständigen Steuerbehörden am Wohnsitz bekannt und korrekt versteuert sind. Erbringt ein Kunde oder eine Kundin diesen Steuernachweis nicht, muss der Finanzintermediär die Annahme der Vermögenswerte ablehnen. </p><p>Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Finanzintermediäre verpflichtet, auch für alle Vermögenswerte aus schon bestehenden Verträgen ("Altgeld") eine Bestätigung der korrekten Versteuerung einzufordern bzw. im Falle der Nichterfüllung die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.</p>
  • Weissgeld-Finanzplatz Schweiz dank Steuernachweis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die jüngsten Probleme des Finanzplatzes Schweiz deutlich zeigen, müssen die Finanzinstitute der bisherigen Duldung von unversteuerten Vermögenswerten eine klare Absage erteilen und auf eine Weissgeld-Strategie setzen. Ein solcher Schritt drängt sich auch aufgrund des Reputationsschadens und der immensen Kosten für die Allgemeinheit auf, die durch die Annahme von Steuerfluchtgeld entstanden sind bzw. immer noch entstehen. Exemplarisch dafür ist der immer noch nicht abschliessend gelöste Konflikt zwischen der UBS und den amerikanischen Behörden. </p><p>Zwar verbietet die "Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken", die von der Finma 2008 zum Mindeststandard erklärt wurde, den Banken schon heute die "aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen". Die jüngsten Ereignisse zeigen jedoch, dass entsprechende Standesregeln nicht das gewünschte Resultat erbringen. Die Selbstregulierung hat in der Finanzbranche versagt.</p><p>Ein gesetzliches Verbot, Steuerfluchtgelder anzunehmen, führt in der heutigen Situation zu einem bedeutenden Reputationsgewinn, stiftet das nötige Vertrauen und hilft damit dem Finanzplatz Schweiz, wieder voll seine wirklichen Wettbewerbsvorteile wie Qualität der Dienstleistungen und der Mitarbeitenden, Effizienz und Stabilität auszuspielen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Gesetzesvorlage vor, die alle Finanzintermediäre verpflichtet, von ihren Kundinnen und Kunden eine schriftliche und offizielle Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Vermögenswerte den zuständigen Steuerbehörden am Wohnsitz bekannt und korrekt versteuert sind. Erbringt ein Kunde oder eine Kundin diesen Steuernachweis nicht, muss der Finanzintermediär die Annahme der Vermögenswerte ablehnen. </p><p>Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Finanzintermediäre verpflichtet, auch für alle Vermögenswerte aus schon bestehenden Verträgen ("Altgeld") eine Bestätigung der korrekten Versteuerung einzufordern bzw. im Falle der Nichterfüllung die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.</p>
    • Weissgeld-Finanzplatz Schweiz dank Steuernachweis

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