Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen

ShortId
10.431
Id
20100431
Updated
10.02.2026 20:06
Language
de
Title
Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Alkoholkonsum;Krankenversicherung;Drogenabhängigkeit;Alkoholismus
1
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L05K0101020101, Alkoholismus
  • L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahlen von wegen exzessivem Alkohol- oder Drogenmissbrauch notfallmässig behandelten Patienten steigen seit Jahren massiv an. Immer mehr Menschen lassen sich die Folgen ihrer Zügellosigkeit oder Sucht durch die Allgemeinheit finanzieren, indem die medizinischen Behandlungskosten durch die solidarische Krankenversicherung getragen werden. Dieses Problem kommt einem massiven Missbrauch des diesbezüglichen Solidaritätsgedankens gleich und muss unverzüglich angegangen werden. Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren oder Drogen zu missbrauchen, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen hat. Nur indem die Verursacher selber, oder im Falle von Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter, gezwungen werden, für ihr missbräuchliches Verhalten auch selber finanziell geradezustehen, wird in Zukunft die Selbstverantwortung wieder vermehrt wahrgenommen und werden entsprechend auch diese Fälle wieder auf ein tragbares Mass zurückgehen. In diesem Zusammenhang sollen auch allfällige Kosten für aufgrund von übermässigem Alkoholkonsums verursachte Ausnüchterungszellen-Aufenthalte von den Verursachern selber berappt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG sowie weitere Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss. Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung ist nicht möglich. Ebenfalls haben die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter die Kosten des Aufenthalts in einer Ausnüchterungszelle selber zu tragen.</p>
  • Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20134007
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahlen von wegen exzessivem Alkohol- oder Drogenmissbrauch notfallmässig behandelten Patienten steigen seit Jahren massiv an. Immer mehr Menschen lassen sich die Folgen ihrer Zügellosigkeit oder Sucht durch die Allgemeinheit finanzieren, indem die medizinischen Behandlungskosten durch die solidarische Krankenversicherung getragen werden. Dieses Problem kommt einem massiven Missbrauch des diesbezüglichen Solidaritätsgedankens gleich und muss unverzüglich angegangen werden. Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren oder Drogen zu missbrauchen, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen hat. Nur indem die Verursacher selber, oder im Falle von Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter, gezwungen werden, für ihr missbräuchliches Verhalten auch selber finanziell geradezustehen, wird in Zukunft die Selbstverantwortung wieder vermehrt wahrgenommen und werden entsprechend auch diese Fälle wieder auf ein tragbares Mass zurückgehen. In diesem Zusammenhang sollen auch allfällige Kosten für aufgrund von übermässigem Alkoholkonsums verursachte Ausnüchterungszellen-Aufenthalte von den Verursachern selber berappt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG sowie weitere Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss. Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung ist nicht möglich. Ebenfalls haben die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter die Kosten des Aufenthalts in einer Ausnüchterungszelle selber zu tragen.</p>
    • Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Zahlen von wegen exzessivem Alkohol- oder Drogenmissbrauch notfallmässig behandelten Patienten steigen seit Jahren massiv an. Immer mehr Menschen lassen sich die Folgen ihrer Zügellosigkeit oder Sucht durch die Allgemeinheit finanzieren, indem die medizinischen Behandlungskosten durch die solidarische Krankenversicherung getragen werden. Dieses Problem kommt einem massiven Missbrauch des diesbezüglichen Solidaritätsgedankens gleich und muss unverzüglich angegangen werden. Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren oder Drogen zu missbrauchen, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen hat. Nur indem die Verursacher selber, oder im Falle von Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter, gezwungen werden, für ihr missbräuchliches Verhalten auch selber finanziell geradezustehen, wird in Zukunft die Selbstverantwortung wieder vermehrt wahrgenommen und werden entsprechend auch diese Fälle wieder auf ein tragbares Mass zurückgehen. In diesem Zusammenhang sollen auch allfällige Kosten für aufgrund von übermässigem Alkoholkonsums verursachte Ausnüchterungszellen-Aufenthalte von den Verursachern selber berappt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG sowie weitere Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss. Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung ist nicht möglich. Ebenfalls haben die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter die Kosten des Aufenthalts in einer Ausnüchterungszelle selber zu tragen.</p>
    • Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen

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