Sicherheit in Skigebieten

ShortId
10.433
Id
20100433
Updated
10.04.2024 17:17
Language
de
Title
Sicherheit in Skigebieten
AdditionalIndexing
28;Sicherheit;Wintersport;Sicherheitsnorm;Lawine;Sicherheitsfirma;Geldstrafe
1
  • L05K0101010207, Wintersport
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L06K070601020106, Sicherheitsnorm
  • L05K0602020602, Lawine
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K04030306, Sicherheitsfirma
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bergbahnunternehmen in Skigebieten werden immer wieder damit konfrontiert, dass Pistenbenutzerinnen und -benutzer durch Lawinen in Gefahr gebracht werden, die von Skifahrerinnen und Skifahrern ausgelöst wurden, die zwar die Anlagen benutzt, aber die markierte und gesicherte Piste verlassen haben. Dass Variantenfahrerinnen und -fahrer Warnschilder nicht respektieren, kommt regelmässig und sogar immer häufiger vor. Präventionsmassnahmen bleiben dabei zwar unerlässlich; jedoch sind die Sicherheitsverantwortlichen auf den Pisten angesichts der beinahe systematischen Verletzung dieser Regeln jeweils absolut machtlos. Im äussersten Fall können lediglich Abonnemente konfisziert werden. </p><p>Heutzutage können Personen, die eine Lawine auslösen, nur belangt werden, wenn sie das Leben Dritter in Gefahr bringen oder ihr Handeln zu tödlichen Unfällen führt. Diese Regelung stellt sich als äusserst ineffizient heraus. Infolgedessen sollten die Sicherheitsverantwortlichen die Möglichkeiten erhalten, vorbeugend zu sanktionieren, denn ohne Sanktionsmöglichkeiten verpuffen Präventions- und Informationsmassnahmen wirkungslos. Die geltenden Bestimmungen, die nur angewandt werden können, wenn das Unglück bereits geschehen ist, sind unbefriedigend!</p><p>Mit den neuen rechtlichen Grundlagen sollen pragmatische Massnahmen und angemessene Sanktionen ergriffen werden können. Dadurch sollen einerseits die Prävention und andererseits bei Variantenfahrerinnen und -fahrern das Verantwortungsgefühl gestärkt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind rechtliche Bestimmungen zu erlassen, damit Sicherheitsdienste von Bergbahnunternehmen in Skigebieten Personen büssen können, die gegen die Sicherheitsregeln bei Lawinengefahr verstossen. Folgende Elemente sind dabei zu berücksichtigen: </p><p>1. Die Sicherheitsdienste bestimmen je nach Schneehöhe und Gefahrenniveau das Gebiet und den Zeitraum, in denen die Sicherheitsvorschriften zwingend einzuhalten sind. </p><p>2. Innerhalb dieses Gebiets und Zeitraums können fehlbare Skifahrerinnen und Skifahrer mit Busse bestraft werden.</p>
  • Sicherheit in Skigebieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bergbahnunternehmen in Skigebieten werden immer wieder damit konfrontiert, dass Pistenbenutzerinnen und -benutzer durch Lawinen in Gefahr gebracht werden, die von Skifahrerinnen und Skifahrern ausgelöst wurden, die zwar die Anlagen benutzt, aber die markierte und gesicherte Piste verlassen haben. Dass Variantenfahrerinnen und -fahrer Warnschilder nicht respektieren, kommt regelmässig und sogar immer häufiger vor. Präventionsmassnahmen bleiben dabei zwar unerlässlich; jedoch sind die Sicherheitsverantwortlichen auf den Pisten angesichts der beinahe systematischen Verletzung dieser Regeln jeweils absolut machtlos. Im äussersten Fall können lediglich Abonnemente konfisziert werden. </p><p>Heutzutage können Personen, die eine Lawine auslösen, nur belangt werden, wenn sie das Leben Dritter in Gefahr bringen oder ihr Handeln zu tödlichen Unfällen führt. Diese Regelung stellt sich als äusserst ineffizient heraus. Infolgedessen sollten die Sicherheitsverantwortlichen die Möglichkeiten erhalten, vorbeugend zu sanktionieren, denn ohne Sanktionsmöglichkeiten verpuffen Präventions- und Informationsmassnahmen wirkungslos. Die geltenden Bestimmungen, die nur angewandt werden können, wenn das Unglück bereits geschehen ist, sind unbefriedigend!</p><p>Mit den neuen rechtlichen Grundlagen sollen pragmatische Massnahmen und angemessene Sanktionen ergriffen werden können. Dadurch sollen einerseits die Prävention und andererseits bei Variantenfahrerinnen und -fahrern das Verantwortungsgefühl gestärkt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind rechtliche Bestimmungen zu erlassen, damit Sicherheitsdienste von Bergbahnunternehmen in Skigebieten Personen büssen können, die gegen die Sicherheitsregeln bei Lawinengefahr verstossen. Folgende Elemente sind dabei zu berücksichtigen: </p><p>1. Die Sicherheitsdienste bestimmen je nach Schneehöhe und Gefahrenniveau das Gebiet und den Zeitraum, in denen die Sicherheitsvorschriften zwingend einzuhalten sind. </p><p>2. Innerhalb dieses Gebiets und Zeitraums können fehlbare Skifahrerinnen und Skifahrer mit Busse bestraft werden.</p>
    • Sicherheit in Skigebieten

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