Für einen Zivilschutz ohne Grenzen
- ShortId
-
10.436
- Id
-
20100436
- Updated
-
10.04.2024 17:22
- Language
-
de
- Title
-
Für einen Zivilschutz ohne Grenzen
- AdditionalIndexing
-
09;Aufgaben des Zivilschutzes;Katastrophenhilfe;Ausland;Zivilschutz
- 1
-
- L05K0403020101, Aufgaben des Zivilschutzes
- L03K100103, Ausland
- L04K04030201, Zivilschutz
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Herbst 1998 wütete über Mittelamerika der Hurrikan Mitch, einer der schlimmsten Hurrikane überhaupt. Er forderte 11 000 Todesopfer, und 8000 Personen galten als vermisst. Die Schäden beliefen sich auf ungefähr 9 Milliarden Franken. Am 26. Dezember 2004 löste ein Seebeben mit einer Stärke von 9,3 bei der Küste der indonesischen Insel Sumatra einen Tsunami aus, der zum Tode von mehr als 200 000 Menschen führte und die ganze Infrastruktur und sämtliche Bauten entlang der Küste zerstörte.</p><p>Orkane und Erd- oder Seebeben kommen immer wieder vor. Trotz zum Teil grosszügiger finanzieller Unterstützung bleiben wir weiterhin relativ untätig und verzögern den Einsatz freiwilliger Schutzdienstpflichtiger bei Wiederaufbauarbeiten. Nach Katastrophen dieser Grössenordnung sind unzählige Arbeitsstunden nötig, um wieder menschenwürdige Verhältnisse zu schaffen. Man muss sich bewusst sein, dass in den Ländern, die sich in einer solchen Situation befinden (momentan beispielsweise Haiti und Chile), gewissermassen ein anarchistischer Zustand herrscht. Zudem ist die dortige wirtschaftliche Situation prekär, und das Fehlen von Ressourcen zur Betreuung der Opfer sowie im Bereich Spezialisten-Know-how verhindert einen geordneten und nachhaltigen Wiederaufbau des Landes.</p><p>Artikel 27 des Bundesgesetzes limitiert heute die Einsätze des Zivilschutzes auf die Schweiz und das grenznahe Ausland, obwohl bereits verschiedene Initiativen auf Kantons- und Gemeindeebene eine Abkehr von dieser Einschränkung fordern.</p><p>Interessierte freiwillige Schutzdienstpflichtige sollen die Möglichkeit erhalten, international anerkannte Strukturen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit wie des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe oder des Büros zur Unterstützung von Uno-Projekten zu nutzen. Diese Zusammenarbeit hat nicht zum Ziel, die Sofort-Einsatz-Teams (SET), deren Nutzen heute unbestritten ist, zu ersetzen. Sie unterstützt vielmehr den Wiederaufbau dieser Länder, indem das Potenzial des Zivilschutzes voll ausgeschöpft und wichtige Ressourcen sowie Know-how zur Verfügung gestellt würden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) soll der Begriff "grenznah" gestrichen werden:</p><p>Art. 27 Aufgebot für Einsätze</p><p>Abs. 1</p><p>Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:</p><p>...</p><p>Bst. b</p><p>bei Katastrophen und in Notlagen im Ausland;</p><p>("grenznahen" streichen)</p><p>...</p><p>Dank dieser Änderung können interessierte Schutzdienstpflichtige überall auf der Welt Dienst leisten.</p>
- Für einen Zivilschutz ohne Grenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Herbst 1998 wütete über Mittelamerika der Hurrikan Mitch, einer der schlimmsten Hurrikane überhaupt. Er forderte 11 000 Todesopfer, und 8000 Personen galten als vermisst. Die Schäden beliefen sich auf ungefähr 9 Milliarden Franken. Am 26. Dezember 2004 löste ein Seebeben mit einer Stärke von 9,3 bei der Küste der indonesischen Insel Sumatra einen Tsunami aus, der zum Tode von mehr als 200 000 Menschen führte und die ganze Infrastruktur und sämtliche Bauten entlang der Küste zerstörte.</p><p>Orkane und Erd- oder Seebeben kommen immer wieder vor. Trotz zum Teil grosszügiger finanzieller Unterstützung bleiben wir weiterhin relativ untätig und verzögern den Einsatz freiwilliger Schutzdienstpflichtiger bei Wiederaufbauarbeiten. Nach Katastrophen dieser Grössenordnung sind unzählige Arbeitsstunden nötig, um wieder menschenwürdige Verhältnisse zu schaffen. Man muss sich bewusst sein, dass in den Ländern, die sich in einer solchen Situation befinden (momentan beispielsweise Haiti und Chile), gewissermassen ein anarchistischer Zustand herrscht. Zudem ist die dortige wirtschaftliche Situation prekär, und das Fehlen von Ressourcen zur Betreuung der Opfer sowie im Bereich Spezialisten-Know-how verhindert einen geordneten und nachhaltigen Wiederaufbau des Landes.</p><p>Artikel 27 des Bundesgesetzes limitiert heute die Einsätze des Zivilschutzes auf die Schweiz und das grenznahe Ausland, obwohl bereits verschiedene Initiativen auf Kantons- und Gemeindeebene eine Abkehr von dieser Einschränkung fordern.</p><p>Interessierte freiwillige Schutzdienstpflichtige sollen die Möglichkeit erhalten, international anerkannte Strukturen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit wie des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe oder des Büros zur Unterstützung von Uno-Projekten zu nutzen. Diese Zusammenarbeit hat nicht zum Ziel, die Sofort-Einsatz-Teams (SET), deren Nutzen heute unbestritten ist, zu ersetzen. Sie unterstützt vielmehr den Wiederaufbau dieser Länder, indem das Potenzial des Zivilschutzes voll ausgeschöpft und wichtige Ressourcen sowie Know-how zur Verfügung gestellt würden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) soll der Begriff "grenznah" gestrichen werden:</p><p>Art. 27 Aufgebot für Einsätze</p><p>Abs. 1</p><p>Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:</p><p>...</p><p>Bst. b</p><p>bei Katastrophen und in Notlagen im Ausland;</p><p>("grenznahen" streichen)</p><p>...</p><p>Dank dieser Änderung können interessierte Schutzdienstpflichtige überall auf der Welt Dienst leisten.</p>
- Für einen Zivilschutz ohne Grenzen
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