Jugendliche Sans-Papiers. Berufsbildung ja, aber keine Umgehung des Rechts
- ShortId
-
10.446
- Id
-
20100446
- Updated
-
10.04.2024 18:29
- Language
-
de
- Title
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Jugendliche Sans-Papiers. Berufsbildung ja, aber keine Umgehung des Rechts
- AdditionalIndexing
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2811;32;junger Mensch;Abschluss einer Ausbildung;soziale Integration;Arbeitserlaubnis;Lehre;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K01040209, soziale Integration
- L04K13020204, Lehre
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Problematik der beruflichen Grundbildung für jugendliche Sans-Papiers rückte im März 2010 durch die Annahme der Motion 08.3616 von Luc Barthassat ins Rampenlicht. Es entstand eine sehr emotionale Debatte, wodurch die rechtlichen Aspekte - die für unseren Rechtsstaat schliesslich zentral sind - in den Hintergrund gerieten. Manche öffentlichen Einrichtungen erwägen heutzutage einen Verstoss gegen das AuG, um jugendliche Sans-Papiers im Rahmen einer beruflichen Grundbildung einstellen zu können. Gegen das Gesetz zu verstossen hat aber nichts mit Zivilcourage zu tun, sondern würde eine untragbare Situation schaffen, in erster Linie für die Personen - ausländischer oder schweizerischer Herkunft -, die sich an die Gesetze halten. Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden illegal handeln. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um eine illegale Bevorzugung bestimmter Personen zu vermeiden, die zudem lediglich zur Ausbildung zukünftiger Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter führen würde. Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung wären diese Personen zwar im Besitz eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, aber immer noch ohne Papiere!</p><p>Der Bund muss eine gut durchdachte Lösung mit klar definierten Rahmenbedingungen und transparenten, legal anwendbaren Kriterien vorschlagen. Eine Motion, die sich mit den Details einer solchen Lösung befasst, wird gleichzeitig eingereicht. </p><p>Auf die Forderung nach einer automatischen Regularisierung des Status von Eltern und Geschwistern ist nicht einzugehen. Der Bundesrat soll sich bei seinem Regelungsvorschlag auf die Volljährigkeit der jungen Ausländerinnen und Ausländer am Ende der beruflichen Grundbildung stützen. Griffige Instrumente scheinen die in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zur Beurteilung schwerwiegender persönlicher Härtefälle angeführten Kriterien zu sein. Zu diesen Kriterien gehören die Beherrschung einer Landessprache, der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und die soziale Integration. Diese drei Kriterien sollten im Prinzip nach Abschluss von Schule und beruflicher Grundbildung automatisch erfüllt sein.</p><p>Wer die neue Regelung in Anspruch nehmen will, soll sich eine bestimmte Zeit in unserem Land aufgehalten haben; diese Zeit ist anhand der in der Schweiz verbrachten Schuljahre zu berechnen. Dieselbe Regelung sollte für junge Sans-Papiers gelten, die eine Vollzeitberufsschule abgeschlossen haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ist wie folgt zu revidieren: Artikel 30 Absatz 1 ist durch einen Buchstaben m mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:</p><p>Art. 30</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>Personen ohne gesetzlichen Aufenthaltsstatus, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu ermöglichen.</p><p>...</p>
- Jugendliche Sans-Papiers. Berufsbildung ja, aber keine Umgehung des Rechts
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Problematik der beruflichen Grundbildung für jugendliche Sans-Papiers rückte im März 2010 durch die Annahme der Motion 08.3616 von Luc Barthassat ins Rampenlicht. Es entstand eine sehr emotionale Debatte, wodurch die rechtlichen Aspekte - die für unseren Rechtsstaat schliesslich zentral sind - in den Hintergrund gerieten. Manche öffentlichen Einrichtungen erwägen heutzutage einen Verstoss gegen das AuG, um jugendliche Sans-Papiers im Rahmen einer beruflichen Grundbildung einstellen zu können. Gegen das Gesetz zu verstossen hat aber nichts mit Zivilcourage zu tun, sondern würde eine untragbare Situation schaffen, in erster Linie für die Personen - ausländischer oder schweizerischer Herkunft -, die sich an die Gesetze halten. Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden illegal handeln. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um eine illegale Bevorzugung bestimmter Personen zu vermeiden, die zudem lediglich zur Ausbildung zukünftiger Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter führen würde. Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung wären diese Personen zwar im Besitz eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, aber immer noch ohne Papiere!</p><p>Der Bund muss eine gut durchdachte Lösung mit klar definierten Rahmenbedingungen und transparenten, legal anwendbaren Kriterien vorschlagen. Eine Motion, die sich mit den Details einer solchen Lösung befasst, wird gleichzeitig eingereicht. </p><p>Auf die Forderung nach einer automatischen Regularisierung des Status von Eltern und Geschwistern ist nicht einzugehen. Der Bundesrat soll sich bei seinem Regelungsvorschlag auf die Volljährigkeit der jungen Ausländerinnen und Ausländer am Ende der beruflichen Grundbildung stützen. Griffige Instrumente scheinen die in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zur Beurteilung schwerwiegender persönlicher Härtefälle angeführten Kriterien zu sein. Zu diesen Kriterien gehören die Beherrschung einer Landessprache, der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und die soziale Integration. Diese drei Kriterien sollten im Prinzip nach Abschluss von Schule und beruflicher Grundbildung automatisch erfüllt sein.</p><p>Wer die neue Regelung in Anspruch nehmen will, soll sich eine bestimmte Zeit in unserem Land aufgehalten haben; diese Zeit ist anhand der in der Schweiz verbrachten Schuljahre zu berechnen. Dieselbe Regelung sollte für junge Sans-Papiers gelten, die eine Vollzeitberufsschule abgeschlossen haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ist wie folgt zu revidieren: Artikel 30 Absatz 1 ist durch einen Buchstaben m mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:</p><p>Art. 30</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>Personen ohne gesetzlichen Aufenthaltsstatus, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu ermöglichen.</p><p>...</p>
- Jugendliche Sans-Papiers. Berufsbildung ja, aber keine Umgehung des Rechts
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