Rechtsordnung, Werte und Religionsfrieden sichern

ShortId
10.448
Id
20100448
Updated
10.04.2024 17:45
Language
de
Title
Rechtsordnung, Werte und Religionsfrieden sichern
AdditionalIndexing
2831;Christentum;Verfassungsartikel;Religion;Freiheit;religiöse Gruppe;Religionsfreiheit
1
  • L03K010602, Religion
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K08020206, Freiheit
  • L04K01060201, Christentum
  • L04K01090203, religiöse Gruppe
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der säkulare Staat steht zunehmend einer multireligiösen Gesellschaft gegenüber. Es ist nicht seine Aufgabe, Religion zu organisieren, wohl aber den inneren Zusammenhalt, den Religionsfrieden, die Freiheitsrechte und die Menschenwürde zu gewährleisten. Neuere Entwicklungen bedrohen das christliche und freiheitliche Erbe: Wenn Glaubensfragen politisiert werden, droht eine Radikalisierung der Gesellschaft und aus deren Abwehr eine Verbotskultur. </p><p>Die Abstimmung zur Minarett-Initiative zeigte überraschend deutlich ein Unbehagen und die Furcht der Bevölkerung vor einem Verlust bewährter Werte sowie den Ruf nach dem Staat, ihnen Nachachtung zu verschaffen. Die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land und das Postulat Amacker 10.3162 unterstreichen das Bedürfnis nach staatlichem Handeln.</p><p>Von Zugewanderten fordern wir Integration, die Beachtung des Rechtsstaates, der Demokratie und der Menschenrechte. In Bezug auf deren Ausgestaltung gibt es einige Unsicherheit. Statt voreilig auf eigene Traditionen zu verzichten (Beispiel: Weihnachtsfeier in der Schule, religiöse Symbole und Botschaften in der Öffentlichkeit), ist der Begriff der Religionsfreiheit zu präzisieren. Insbesondere wäre zu ergänzen, dass jedes Individuum seine Religion oder sein weltanschauliches Bekenntnis frei wählen, ausüben, kommunizieren und wechseln darf und dass es den Schutz des Staates geniesst, wenn es deswegen von extremen Kreisen benachteiligt oder verfolgt wird. Im Gegenzug sind die kulturellen und religiösen Organisationen zur Beachtung der Grundrechte, des Rechtsstaates und der demokratischen Staatsordnung sowie bezüglich Transparenz zu verpflichten. Nicht die Neutralisierung der Religion in der Öffentlichkeit, sondern die Gewährleistung unserer angestammten Werte in Bildung und Kultur in einer friedlichen Koexistenz der Bekenntnisse ist anzustreben. Ziel ist ein von gegenseitiger Achtung und Respekt getragenes Zusammenleben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Verfassung und Gesetz sind so zu ändern, dass bewährte christliche und freiheitliche Werte in einer sich wandelnden Gesellschaft nachhaltig geschützt, unsere Rechtsordnung respektiert und der Religionsfriede gewährleistet werden. Namentlich ist die Darstellung und Ergänzung der Artikel 15 der Bundesverfassung (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und 72 der Bundesverfassung (Kirche und Staat) zu prüfen und eventuell ein neuer Religionsartikel zu schaffen.</p>
  • Rechtsordnung, Werte und Religionsfrieden sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der säkulare Staat steht zunehmend einer multireligiösen Gesellschaft gegenüber. Es ist nicht seine Aufgabe, Religion zu organisieren, wohl aber den inneren Zusammenhalt, den Religionsfrieden, die Freiheitsrechte und die Menschenwürde zu gewährleisten. Neuere Entwicklungen bedrohen das christliche und freiheitliche Erbe: Wenn Glaubensfragen politisiert werden, droht eine Radikalisierung der Gesellschaft und aus deren Abwehr eine Verbotskultur. </p><p>Die Abstimmung zur Minarett-Initiative zeigte überraschend deutlich ein Unbehagen und die Furcht der Bevölkerung vor einem Verlust bewährter Werte sowie den Ruf nach dem Staat, ihnen Nachachtung zu verschaffen. Die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land und das Postulat Amacker 10.3162 unterstreichen das Bedürfnis nach staatlichem Handeln.</p><p>Von Zugewanderten fordern wir Integration, die Beachtung des Rechtsstaates, der Demokratie und der Menschenrechte. In Bezug auf deren Ausgestaltung gibt es einige Unsicherheit. Statt voreilig auf eigene Traditionen zu verzichten (Beispiel: Weihnachtsfeier in der Schule, religiöse Symbole und Botschaften in der Öffentlichkeit), ist der Begriff der Religionsfreiheit zu präzisieren. Insbesondere wäre zu ergänzen, dass jedes Individuum seine Religion oder sein weltanschauliches Bekenntnis frei wählen, ausüben, kommunizieren und wechseln darf und dass es den Schutz des Staates geniesst, wenn es deswegen von extremen Kreisen benachteiligt oder verfolgt wird. Im Gegenzug sind die kulturellen und religiösen Organisationen zur Beachtung der Grundrechte, des Rechtsstaates und der demokratischen Staatsordnung sowie bezüglich Transparenz zu verpflichten. Nicht die Neutralisierung der Religion in der Öffentlichkeit, sondern die Gewährleistung unserer angestammten Werte in Bildung und Kultur in einer friedlichen Koexistenz der Bekenntnisse ist anzustreben. Ziel ist ein von gegenseitiger Achtung und Respekt getragenes Zusammenleben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Verfassung und Gesetz sind so zu ändern, dass bewährte christliche und freiheitliche Werte in einer sich wandelnden Gesellschaft nachhaltig geschützt, unsere Rechtsordnung respektiert und der Religionsfriede gewährleistet werden. Namentlich ist die Darstellung und Ergänzung der Artikel 15 der Bundesverfassung (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und 72 der Bundesverfassung (Kirche und Staat) zu prüfen und eventuell ein neuer Religionsartikel zu schaffen.</p>
    • Rechtsordnung, Werte und Religionsfrieden sichern

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