Bundesweite Koordinierung der Zulassung zu den medizinischen Fakultäten

ShortId
10.454
Id
20100454
Updated
10.04.2024 13:22
Language
de
Title
Bundesweite Koordinierung der Zulassung zu den medizinischen Fakultäten
AdditionalIndexing
32;2841;Studium;Universität;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin;Zulassungsbeschränkung
1
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K13020110, Studium
  • L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1302050105, Universität
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1993 ist die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Fakultäten von 800 auf 600 pro Jahr zurückgegangen. 30 000 Ärztinnen und Ärzte sind derzeit in der Schweiz tätig. Um diese Zahl konstant zu halten, bräuchte es jährlich an die tausend neue Ärztinnen und Ärzte. Ein Ärztedefizit ist demnach vorprogrammiert; bereits heute "importiert" die Schweiz 22 Prozent ihrer Medizinerinnen und Mediziner aus dem Ausland. Es mangelt jedoch keineswegs an Kandidatinnen und Kandidaten aus der Schweiz, die Anzahl der Personen, die sich für ein Medizinstudium bewerben, ist dreimal so hoch wie die Zahl der vorhandenen Studienplätze. Die Schweiz - ein reiches Land - ist nicht bereit, die Kosten für die Ausbildung ihrer Ärzteschaft selbst zu übernehmen, sondern überlässt diese Aufgabe lieber den Nachbarländern. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung. Vielen jungen Schweizerinnen und Schweizern wird der Zugang zu einem Beruf verweigert, in dem mehr als ein Fünftel der Stellen an ausländische Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, was obendrein noch Kommunikationsprobleme zur Folge hat.</p><p>Die Kantone haben die Hoheit über die medizinischen Fakultäten, die die Anzahl der zugelassenen Personen auf die Kapazitäten der Spitäler abstimmen. Stattdessen sollten die Aufnahmekapazitäten der Fakultäten aber besser an den Personalbedarf angepasst werden. Die Schweizerische Universitätskonferenz ist das Koordinationsorgan. </p><p>Dem Gemeinwohl zuliebe muss verhindert werden, dass der schweizerische Pflegebereich in eine versteckte Abwärtsspirale der Rationierung gerät, und die Schweiz muss aufhören, sich auf das Ausland zu verlassen, wenn es um ihren medizinischen Nachwuchs geht. Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat, die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte empfehlen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Fakultäten um 20 Prozent zu erhöhen. </p><p>Zweck dieser Initiative ist es nicht, die Diskussion um die Vor- und Nachteile eines auf einem Eignungstest basierenden Numerus Clausus oder eines Auswahlverfahrens im ersten Studienjahr neu anzuzetteln. Sie fordert lediglich, dass die Zahl der für das erste Studienjahr zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber, ungeachtet des Auswahlverfahrens, so angepasst wird, dass der medizinische Nachwuchs gesichert ist. Sie fordert nicht die Abschaffung der Auswahlverfahren, sondern deren Anpassung an den realen Bedarf.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation Gutzwiller vom 19. März 2008 "empfiehlt" der Bundesrat den Kantonen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. Dieser Impuls ist zu schwach. Die Schweiz braucht eine Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene mit einem ernsthaften Verantwortungsbewusstsein. Wenn nötig verfügt der Bund über die gesetzlichen Kompetenzen, eine zusätzliche medizinische Fakultät, beispielsweise im Tessin, zu gründen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Der Bund soll gestützt auf die Artikel 61a und 63a der Bundesverfassung eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, mit der für ausreichend medizinischen Nachwuchs gesorgt und damit der Fortbestand des Gesundheitssystems sichergestellt wird. Zu diesem Zweck bestimmt der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Anzahl Studentinnen und Studenten, die an den Universitäten zugelassen werden können. Können sich Bund und Kantone nicht einigen, so ergreift der Bund die Initiative und gründet gestützt auf Artikel 63a BV eine eidgenössische medizinische Fakultät.</p>
  • Bundesweite Koordinierung der Zulassung zu den medizinischen Fakultäten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20103886
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1993 ist die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Fakultäten von 800 auf 600 pro Jahr zurückgegangen. 30 000 Ärztinnen und Ärzte sind derzeit in der Schweiz tätig. Um diese Zahl konstant zu halten, bräuchte es jährlich an die tausend neue Ärztinnen und Ärzte. Ein Ärztedefizit ist demnach vorprogrammiert; bereits heute "importiert" die Schweiz 22 Prozent ihrer Medizinerinnen und Mediziner aus dem Ausland. Es mangelt jedoch keineswegs an Kandidatinnen und Kandidaten aus der Schweiz, die Anzahl der Personen, die sich für ein Medizinstudium bewerben, ist dreimal so hoch wie die Zahl der vorhandenen Studienplätze. Die Schweiz - ein reiches Land - ist nicht bereit, die Kosten für die Ausbildung ihrer Ärzteschaft selbst zu übernehmen, sondern überlässt diese Aufgabe lieber den Nachbarländern. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung. Vielen jungen Schweizerinnen und Schweizern wird der Zugang zu einem Beruf verweigert, in dem mehr als ein Fünftel der Stellen an ausländische Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, was obendrein noch Kommunikationsprobleme zur Folge hat.</p><p>Die Kantone haben die Hoheit über die medizinischen Fakultäten, die die Anzahl der zugelassenen Personen auf die Kapazitäten der Spitäler abstimmen. Stattdessen sollten die Aufnahmekapazitäten der Fakultäten aber besser an den Personalbedarf angepasst werden. Die Schweizerische Universitätskonferenz ist das Koordinationsorgan. </p><p>Dem Gemeinwohl zuliebe muss verhindert werden, dass der schweizerische Pflegebereich in eine versteckte Abwärtsspirale der Rationierung gerät, und die Schweiz muss aufhören, sich auf das Ausland zu verlassen, wenn es um ihren medizinischen Nachwuchs geht. Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat, die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte empfehlen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Fakultäten um 20 Prozent zu erhöhen. </p><p>Zweck dieser Initiative ist es nicht, die Diskussion um die Vor- und Nachteile eines auf einem Eignungstest basierenden Numerus Clausus oder eines Auswahlverfahrens im ersten Studienjahr neu anzuzetteln. Sie fordert lediglich, dass die Zahl der für das erste Studienjahr zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber, ungeachtet des Auswahlverfahrens, so angepasst wird, dass der medizinische Nachwuchs gesichert ist. Sie fordert nicht die Abschaffung der Auswahlverfahren, sondern deren Anpassung an den realen Bedarf.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation Gutzwiller vom 19. März 2008 "empfiehlt" der Bundesrat den Kantonen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. Dieser Impuls ist zu schwach. Die Schweiz braucht eine Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene mit einem ernsthaften Verantwortungsbewusstsein. Wenn nötig verfügt der Bund über die gesetzlichen Kompetenzen, eine zusätzliche medizinische Fakultät, beispielsweise im Tessin, zu gründen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Der Bund soll gestützt auf die Artikel 61a und 63a der Bundesverfassung eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, mit der für ausreichend medizinischen Nachwuchs gesorgt und damit der Fortbestand des Gesundheitssystems sichergestellt wird. Zu diesem Zweck bestimmt der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Anzahl Studentinnen und Studenten, die an den Universitäten zugelassen werden können. Können sich Bund und Kantone nicht einigen, so ergreift der Bund die Initiative und gründet gestützt auf Artikel 63a BV eine eidgenössische medizinische Fakultät.</p>
    • Bundesweite Koordinierung der Zulassung zu den medizinischen Fakultäten

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