Mindestens 5 Wochen Ferien für alle
- ShortId
-
10.455
- Id
-
20100455
- Updated
-
10.04.2024 18:25
- Language
-
de
- Title
-
Mindestens 5 Wochen Ferien für alle
- AdditionalIndexing
-
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Ferien;Arbeitszeit;junge/r Arbeitnehmer/in
- 1
-
- L04K01010104, Ferien
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gesetzlich haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 4 bzw. bis zum vollendeten 20. Altersjahr auf 5 Wochen Ferien im Jahr (Art. 329a OR). Die letzte Anpassung des Ferienanspruchs erfolgte vor mehr als 25 Jahren als Antwort auf die Volksinitiative der SP Schweiz und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Sie ist seit dem 1. Juli 1984 in Kraft. </p><p>In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Der Strukturwandel, die technologische Entwicklung sowie die Globalisierung erhöhen den Druck und die Belastung am Arbeitsplatz. Es wird höchste Flexibilität und Anpassungsbereitschaft verlangt. </p><p>Die Hektik am Arbeitsplatz hat Auswirkungen auf die Gesundheit. Rund 60 Prozent der Erwerbstätigen leiden unter Stress. Immer mehr werden krank und scheiden aus dem Arbeitsprozess aus. Das Seco schätzt die Kosten der hohen Arbeitsbelastung auf jährlich 10 Milliarden Franken. </p><p>Vom Stress besonders betroffen sind die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb wird in vielen Gesamtarbeitsverträgen der Ferienanspruch ab dem 50. Altersjahr auf 5 Wochen oder mehr erhöht. Ab 55 Jahren steigt auch das Invaliditätsrisiko. Heute beziehen bereits 20 Prozent der Männer kurz vor der Pensionierung eine IV-Rente. Rund 40 Prozent der unfreiwilligen vorzeitigen Pensionierungen erfolgen aus gesundheitlichen Gründen. </p><p>Die Schweiz ist eines der Länder mit den längsten Arbeitszeiten und den wenigsten Feier- und Ferientagen in Europa. Die Arbeitsproduktivität ist in den letzten Jahren um ein Vielfaches der Reallohnsteigerung gestiegen. Das kam nur zu einem kleinen Teil den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. </p><p>Die Erwerbstätigen in der Schweiz haben durchschnittlich 5 Wochen Ferien. Allerdings variieren die Ferienansprüche stark nach Branchen und Altersklassen. Wer nicht einem GAV untersteht, hat oft nur das gesetzliche Minimum. Nur 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen einem GAV. </p><p>Die Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf 5 Wochen für alle und auf 6 Wochen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. und ab dem 55. Altersjahr ist für die Regeneration und den Erhalt der Leistungsfähigkeit notwendig. Sie ist auch verdient: Die Reallohnerhöhung hinkt dem Arbeitsproduktivitätswachstum hinterher, und die Arbeitszeit stagniert.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechts (OR) ist wie folgt zu ändern: </p><p>Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens 5 Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 55. Altersjahr wenigstens 6 Wochen Ferien zu gewähren.</p>
- Mindestens 5 Wochen Ferien für alle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gesetzlich haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 4 bzw. bis zum vollendeten 20. Altersjahr auf 5 Wochen Ferien im Jahr (Art. 329a OR). Die letzte Anpassung des Ferienanspruchs erfolgte vor mehr als 25 Jahren als Antwort auf die Volksinitiative der SP Schweiz und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Sie ist seit dem 1. Juli 1984 in Kraft. </p><p>In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Der Strukturwandel, die technologische Entwicklung sowie die Globalisierung erhöhen den Druck und die Belastung am Arbeitsplatz. Es wird höchste Flexibilität und Anpassungsbereitschaft verlangt. </p><p>Die Hektik am Arbeitsplatz hat Auswirkungen auf die Gesundheit. Rund 60 Prozent der Erwerbstätigen leiden unter Stress. Immer mehr werden krank und scheiden aus dem Arbeitsprozess aus. Das Seco schätzt die Kosten der hohen Arbeitsbelastung auf jährlich 10 Milliarden Franken. </p><p>Vom Stress besonders betroffen sind die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb wird in vielen Gesamtarbeitsverträgen der Ferienanspruch ab dem 50. Altersjahr auf 5 Wochen oder mehr erhöht. Ab 55 Jahren steigt auch das Invaliditätsrisiko. Heute beziehen bereits 20 Prozent der Männer kurz vor der Pensionierung eine IV-Rente. Rund 40 Prozent der unfreiwilligen vorzeitigen Pensionierungen erfolgen aus gesundheitlichen Gründen. </p><p>Die Schweiz ist eines der Länder mit den längsten Arbeitszeiten und den wenigsten Feier- und Ferientagen in Europa. Die Arbeitsproduktivität ist in den letzten Jahren um ein Vielfaches der Reallohnsteigerung gestiegen. Das kam nur zu einem kleinen Teil den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. </p><p>Die Erwerbstätigen in der Schweiz haben durchschnittlich 5 Wochen Ferien. Allerdings variieren die Ferienansprüche stark nach Branchen und Altersklassen. Wer nicht einem GAV untersteht, hat oft nur das gesetzliche Minimum. Nur 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen einem GAV. </p><p>Die Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf 5 Wochen für alle und auf 6 Wochen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. und ab dem 55. Altersjahr ist für die Regeneration und den Erhalt der Leistungsfähigkeit notwendig. Sie ist auch verdient: Die Reallohnerhöhung hinkt dem Arbeitsproduktivitätswachstum hinterher, und die Arbeitszeit stagniert.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechts (OR) ist wie folgt zu ändern: </p><p>Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens 5 Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 55. Altersjahr wenigstens 6 Wochen Ferien zu gewähren.</p>
- Mindestens 5 Wochen Ferien für alle
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