Wirtschaftsspionage effektiv bekämpfen

ShortId
10.456
Id
20100456
Updated
14.11.2025 07:51
Language
de
Title
Wirtschaftsspionage effektiv bekämpfen
AdditionalIndexing
15;Computerkriminalität;Strafgesetzbuch;Datenträger;Strafe;Industriegeheimnis;Datenschutz;Datenverarbeitung;Diebstahl;Industriespionage
1
  • L05K0706010304, Industriespionage
  • L03K050101, Strafe
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L03K120304, Datenverarbeitung
  • L05K0706010303, Industriegeheimnis
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L03K020210, Datenträger
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wirtschaftsspionage wird zur immer grösseren Bedrohung. An einem Standort mit vielen Unternehmen, welche im Technologie- oder Finanzbereich über sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse verfügen, ist das sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Attraktivität des Standorts, der Schweiz, gefährlich. Verschärft wird das Problem durch den ungenügenden Schutz vor Wirtschaftsspionage im Strafgesetzbuch. Dieses schützt nur gegen die unerlaubte Beschaffung von Daten, welche nicht für den Täter bestimmt sind; die unerlaubte Weitergabe von Daten, auf die ein Täter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Zugriff hat, wird nicht geahndet. Diese Lücke gilt es zu schliessen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 143 des Strafgesetzbuches sei mit einem neuen Absatz 3 oder einer anders lautenden noch speziell zu definierenden Formulierung im untenstehenden Sinne wie folgt zu ergänzen: </p><p>Wer in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern, sich Daten, auf die er im Rahmen seiner Aufgaben Zugriff hat, aneignet oder sie unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
  • Wirtschaftsspionage effektiv bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20100451
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wirtschaftsspionage wird zur immer grösseren Bedrohung. An einem Standort mit vielen Unternehmen, welche im Technologie- oder Finanzbereich über sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse verfügen, ist das sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Attraktivität des Standorts, der Schweiz, gefährlich. Verschärft wird das Problem durch den ungenügenden Schutz vor Wirtschaftsspionage im Strafgesetzbuch. Dieses schützt nur gegen die unerlaubte Beschaffung von Daten, welche nicht für den Täter bestimmt sind; die unerlaubte Weitergabe von Daten, auf die ein Täter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Zugriff hat, wird nicht geahndet. Diese Lücke gilt es zu schliessen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 143 des Strafgesetzbuches sei mit einem neuen Absatz 3 oder einer anders lautenden noch speziell zu definierenden Formulierung im untenstehenden Sinne wie folgt zu ergänzen: </p><p>Wer in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern, sich Daten, auf die er im Rahmen seiner Aufgaben Zugriff hat, aneignet oder sie unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
    • Wirtschaftsspionage effektiv bekämpfen

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