Verdeckte Fahndung zur Verbrechensprävention

ShortId
10.465
Id
20100465
Updated
10.04.2024 18:33
Language
de
Title
Verdeckte Fahndung zur Verbrechensprävention
AdditionalIndexing
12;Computerkriminalität;Verfassungsartikel;Drogenhandel;Jugendschutz;Beziehung Bund-Kanton;Kriminalität;verdeckte Ermittlung;Eindämmung der Kriminalität;sexuelle Gewalt;Internet
1
  • L05K0504010204, verdeckte Ermittlung
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L05K1202020105, Internet
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K01010205, Drogenhandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neue, insbesondere elektronische Möglichkeiten begünstigen auch neue Verbrechensarten, welche nicht zuletzt Jugendliche in erhöhtem Mass gefährden. Dabei hat sich gezeigt, dass mit dem Mittel der verdeckten Fahndung gerade solch neue Verbrechensformen nicht nur wirksamer aufgeklärt, sondern vielmehr auch wirksam verhindert werden können.</p><p>Pädophilie im Internet:</p><p>Das gilt insbesondere bezüglich jener pädophiler Krimineller, die sich das Chatten argloser Jugendlicher zunutze machen, um sich diesen Jugendlichen in krimineller pädophiler Absicht zu nähern. Bedeutende Fahndungserfolge in diesem Bereich, erzielt durch Polizeispezialisten mit verdeckter Fahndung, wurden durch das Bundesgericht wieder annulliert - wegen heute fehlender Rechtsgrundlage.</p><p>"Kügelidealer":</p><p>Verdeckte Langzeitfahndung erbrachte den Beweis, dass sogenannte Kügelidealer, die bisher höchstens als Einzeltäter für Bagatelldelikte belangt werden konnten, als notorische Wiederholungstäter fortgesetzter schwerer Verbrechen erkannt werden können. Ihre Opfer sind oft Jugendliche. Auch offensichtliche Erfolge verdeckter Fahndungen in diesem Bereich wurden durch das Bundesgericht wegen fehlender Rechtsgrundlage annulliert.</p><p>Verfassungsänderung:</p><p>Die Motion Schmid-Federer 08.3841 hat bereits vor zwei Jahren die Forderung auf Änderung der Schweizerischen Strafprozessordnung bezüglich Einführung verdeckter Ermittlung bei Verbrechen der hier geschilderten Art erhoben. Die Forderung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass für die Fahndungsmethoden die Kantone, nicht der Bund zuständig seien.</p><p>Angesichts der wachsenden Gefährdung von Jugendlichen, ja selbst von Kindern, durch moderne Formen der Kriminalität drängt sich eine eidgenössische Regelung der verdeckten Fahndung auf, zumal sich die geschilderten Verbrechen nicht an Kantonsgrenzen halten und nicht jeder Kanton über die Mittel zur Einführung verdeckter Fahndung verfügt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 123c</p><p>Abs. 1</p><p>Zur möglichst lückenlosen Ahndung sowie zur Verhinderung schwerer Gewalt-, Sexual- und Drogendelikte ist der Polizei verdeckte Fahndung gestattet.</p><p>Abs. 2</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten betreffend Aufbewahrung und Vernichtung von Daten und Erkenntnissen, die im Rahmen verdeckter Fahndung gewonnen worden sind.</p>
  • Verdeckte Fahndung zur Verbrechensprävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neue, insbesondere elektronische Möglichkeiten begünstigen auch neue Verbrechensarten, welche nicht zuletzt Jugendliche in erhöhtem Mass gefährden. Dabei hat sich gezeigt, dass mit dem Mittel der verdeckten Fahndung gerade solch neue Verbrechensformen nicht nur wirksamer aufgeklärt, sondern vielmehr auch wirksam verhindert werden können.</p><p>Pädophilie im Internet:</p><p>Das gilt insbesondere bezüglich jener pädophiler Krimineller, die sich das Chatten argloser Jugendlicher zunutze machen, um sich diesen Jugendlichen in krimineller pädophiler Absicht zu nähern. Bedeutende Fahndungserfolge in diesem Bereich, erzielt durch Polizeispezialisten mit verdeckter Fahndung, wurden durch das Bundesgericht wieder annulliert - wegen heute fehlender Rechtsgrundlage.</p><p>"Kügelidealer":</p><p>Verdeckte Langzeitfahndung erbrachte den Beweis, dass sogenannte Kügelidealer, die bisher höchstens als Einzeltäter für Bagatelldelikte belangt werden konnten, als notorische Wiederholungstäter fortgesetzter schwerer Verbrechen erkannt werden können. Ihre Opfer sind oft Jugendliche. Auch offensichtliche Erfolge verdeckter Fahndungen in diesem Bereich wurden durch das Bundesgericht wegen fehlender Rechtsgrundlage annulliert.</p><p>Verfassungsänderung:</p><p>Die Motion Schmid-Federer 08.3841 hat bereits vor zwei Jahren die Forderung auf Änderung der Schweizerischen Strafprozessordnung bezüglich Einführung verdeckter Ermittlung bei Verbrechen der hier geschilderten Art erhoben. Die Forderung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass für die Fahndungsmethoden die Kantone, nicht der Bund zuständig seien.</p><p>Angesichts der wachsenden Gefährdung von Jugendlichen, ja selbst von Kindern, durch moderne Formen der Kriminalität drängt sich eine eidgenössische Regelung der verdeckten Fahndung auf, zumal sich die geschilderten Verbrechen nicht an Kantonsgrenzen halten und nicht jeder Kanton über die Mittel zur Einführung verdeckter Fahndung verfügt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 123c</p><p>Abs. 1</p><p>Zur möglichst lückenlosen Ahndung sowie zur Verhinderung schwerer Gewalt-, Sexual- und Drogendelikte ist der Polizei verdeckte Fahndung gestattet.</p><p>Abs. 2</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten betreffend Aufbewahrung und Vernichtung von Daten und Erkenntnissen, die im Rahmen verdeckter Fahndung gewonnen worden sind.</p>
    • Verdeckte Fahndung zur Verbrechensprävention

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