Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten
- ShortId
-
10.466
- Id
-
20100466
- Updated
-
10.04.2024 09:44
- Language
-
de
- Title
-
Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten
- AdditionalIndexing
-
52;Pestizid;Pflanzenschutzmittel;Sporteinrichtung;Freizeitpark;Pflanzenschutzrecht;Jugendschutz;Pestizidrückstände
- 1
-
- L06K140108020303, Pestizid
- L05K0602010102, Pestizidrückstände
- L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
- L05K1401030209, Pflanzenschutzrecht
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01010105, Freizeitpark
- L05K0101010206, Sporteinrichtung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um das Grundwasser zu schützen, ist heute der Einsatz von Pestiziden auf Wegen sowie auf gepflasterten Plätzen und Terrassen, seien diese nun öffentlich oder privat, verboten. Hingegen bestehen keine Einschränkungen für den Pestizideinsatz an anderen Orten mit empfindlicher Nutzung, insbesondere an Orten, an denen Kinder mit gefährlichen, schädlichen, reizenden oder toxischen Stoffen in Berührung kommen können. Es ist an der Zeit, diese Lücke zu schliessen. Während sich öffentliche Gemeinwesen in der Regel dieser Gefahren bewusst sind und folglich den Einsatz dieser Stoffe beschränken, gibt es sehr viele private Parks und Spielplätze, für die keinerlei Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden.</p><p>Nun haben zahlreiche Studien gezeigt, dass Kinder ein erhöhtes Risiko haben, im Verlauf ihres Lebens ein chronisches Leiden oder Fehlfunktionen zu entwickeln, wenn sie Pestiziden ausgesetzt sind. Einige Pestizide sind schädlich für die Hirnentwicklung und können Entwicklungsstörungen verursachen, indem sie insbesondere das Nervensystem angreifen; dies kann zu Lernstörungen, zu Aufmerksamkeitsdefiziten und zu einer verzögerten psychischen Entwicklung führen. Andere Pestizide erhöhen das Risiko, an Asthma zu erkranken. Wieder andere begünstigen das Auftreten gewisser Krebsarten, von Non-Hodgkin-Lymphomen und von Leukämie.</p><p>Das Europäische Parlament hat 2009 eine Richtlinie verabschiedet, die den Einsatz von Pestiziden an Orten, an denen sich zahlreiche Menschen oder besonders verletzliche Personen aufhalten, auf ein Minimum beschränkt. Diese Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten bis Anfang 2011 umgesetzt werden.</p><p>Wir könnten uns daran orientieren und auch in der Schweiz den Einsatz von Pestiziden an Orten mit sensibler Nutzung, insbesondere an Orten, an denen sich Kinder aufhalten, einschränken.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Gesetzgebung wird um Bestimmungen ergänzt, die den Einsatz von Pestiziden (Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden) an Orten mit empfindlicher Nutzung entweder verbieten oder deren Einsatz auf ein Minimum beschränken. Verboten oder eingeschränkt soll der Pestizideinsatz insbesondere an öffentlichen oder privaten Orten sein, an denen sich zahlreiche Menschen oder besonders verletzliche Personen aufhalten, beispielsweise in Pärken, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Pausenhöfen, in der Umgebung von Schulen oder auf Spielplätzen.</p>
- Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Um das Grundwasser zu schützen, ist heute der Einsatz von Pestiziden auf Wegen sowie auf gepflasterten Plätzen und Terrassen, seien diese nun öffentlich oder privat, verboten. Hingegen bestehen keine Einschränkungen für den Pestizideinsatz an anderen Orten mit empfindlicher Nutzung, insbesondere an Orten, an denen Kinder mit gefährlichen, schädlichen, reizenden oder toxischen Stoffen in Berührung kommen können. Es ist an der Zeit, diese Lücke zu schliessen. Während sich öffentliche Gemeinwesen in der Regel dieser Gefahren bewusst sind und folglich den Einsatz dieser Stoffe beschränken, gibt es sehr viele private Parks und Spielplätze, für die keinerlei Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden.</p><p>Nun haben zahlreiche Studien gezeigt, dass Kinder ein erhöhtes Risiko haben, im Verlauf ihres Lebens ein chronisches Leiden oder Fehlfunktionen zu entwickeln, wenn sie Pestiziden ausgesetzt sind. Einige Pestizide sind schädlich für die Hirnentwicklung und können Entwicklungsstörungen verursachen, indem sie insbesondere das Nervensystem angreifen; dies kann zu Lernstörungen, zu Aufmerksamkeitsdefiziten und zu einer verzögerten psychischen Entwicklung führen. Andere Pestizide erhöhen das Risiko, an Asthma zu erkranken. Wieder andere begünstigen das Auftreten gewisser Krebsarten, von Non-Hodgkin-Lymphomen und von Leukämie.</p><p>Das Europäische Parlament hat 2009 eine Richtlinie verabschiedet, die den Einsatz von Pestiziden an Orten, an denen sich zahlreiche Menschen oder besonders verletzliche Personen aufhalten, auf ein Minimum beschränkt. Diese Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten bis Anfang 2011 umgesetzt werden.</p><p>Wir könnten uns daran orientieren und auch in der Schweiz den Einsatz von Pestiziden an Orten mit sensibler Nutzung, insbesondere an Orten, an denen sich Kinder aufhalten, einschränken.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Gesetzgebung wird um Bestimmungen ergänzt, die den Einsatz von Pestiziden (Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden) an Orten mit empfindlicher Nutzung entweder verbieten oder deren Einsatz auf ein Minimum beschränken. Verboten oder eingeschränkt soll der Pestizideinsatz insbesondere an öffentlichen oder privaten Orten sein, an denen sich zahlreiche Menschen oder besonders verletzliche Personen aufhalten, beispielsweise in Pärken, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Pausenhöfen, in der Umgebung von Schulen oder auf Spielplätzen.</p>
- Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten
Back to List