Sonderuntersuchung der Fehler der UBS seit 2000 durch die Finma
- ShortId
-
10.471
- Id
-
20100471
- Updated
-
10.04.2024 17:40
- Language
-
de
- Title
-
Sonderuntersuchung der Fehler der UBS seit 2000 durch die Finma
- AdditionalIndexing
-
24;Kontrolle;Bericht;Steuerausweichung;Expertise;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- 1
-
- L05K1104010104, Grossbank
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K02020601, Expertise
- L03K020206, Bericht
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen vom 31. Mai 2010 ist das Bedürfnis, die Gründe und die Verantwortlichen des UBS-Debakels zu kennen, gewaltig. Nach Auffassung der GPK liegen die Gründe für die staatliche Intervention (die Rettung der UBS und die Übergabe der Namen von UBS-Kontoinhaberinnen und -inhabern an den amerikanischen Staat) im Fehlverhalten der UBS.</p><p>Die geforderte Sonderuntersuchung durch die Finma ist keine Alternative zur parlamentarischen Oberaufsicht, sondern eine Ergänzung. Es geht darum, die Seiten der Vorkommnisse vertieft zu beleuchten, die von der parlamentarischen Oberaufsicht nicht untersucht werden konnten.</p><p>Aufgrund des Gesetzes, insbesondere gestützt auf Artikel 36 Finmag, hat die Finma die Kompetenz, eine solche Sonderuntersuchung durchzuführen. Allerdings verfügt sie gegenwärtig nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen dazu. Dank den neuen Übergangsbestimmungen hätte sie die Grundlage, die Mittel und die Pflicht, Licht ins Dunkel dieser Situation zu bringen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Übergangsbestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) sind wie folgt zu ergänzen:</p><p>- Die Finma wird beauftragt, eine Sonderuntersuchung über die Führung und das Fehlverhalten der UBS in den Jahren 2000 bis 2009 durchzuführen.</p><p>- Insbesondere soll untersucht werden, welche Umstände und welche Fehler der UBS schliesslich die Rettungsaktion des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 16. Oktober 2008 nötig machten. Ein weiteres Thema der Untersuchung soll sein, wie die UBS schweizerische und ausländische Kundinnen und Kunden aktiv oder passiv bei der Steuerhinterziehung unterstützt hat. Die Untersuchung soll damit weitere Aspekte von öffentlichem Interesse wie die Verletzung von Sorgfaltspflichten aufzeigen.</p><p>- Die Untersuchung soll die Verstösse gegen Gesetze und Verträge, die in der Schweiz und im Ausland begangen wurden, darlegen. Auch die Führungsetage der UBS soll in die Untersuchung einbezogen werden.</p><p>- Die Kosten für die Untersuchung werden bis zu einem Betrag von 15 Millionen Franken der UBS überbürdet.</p><p>- Die Untersuchungsergebnisse werden veröffentlicht.</p><p>- Die Mitglieder der Finma, die im angegebenen Zeitraum dort arbeiteten, treten in den Ausstand.</p>
- Sonderuntersuchung der Fehler der UBS seit 2000 durch die Finma
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen vom 31. Mai 2010 ist das Bedürfnis, die Gründe und die Verantwortlichen des UBS-Debakels zu kennen, gewaltig. Nach Auffassung der GPK liegen die Gründe für die staatliche Intervention (die Rettung der UBS und die Übergabe der Namen von UBS-Kontoinhaberinnen und -inhabern an den amerikanischen Staat) im Fehlverhalten der UBS.</p><p>Die geforderte Sonderuntersuchung durch die Finma ist keine Alternative zur parlamentarischen Oberaufsicht, sondern eine Ergänzung. Es geht darum, die Seiten der Vorkommnisse vertieft zu beleuchten, die von der parlamentarischen Oberaufsicht nicht untersucht werden konnten.</p><p>Aufgrund des Gesetzes, insbesondere gestützt auf Artikel 36 Finmag, hat die Finma die Kompetenz, eine solche Sonderuntersuchung durchzuführen. Allerdings verfügt sie gegenwärtig nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen dazu. Dank den neuen Übergangsbestimmungen hätte sie die Grundlage, die Mittel und die Pflicht, Licht ins Dunkel dieser Situation zu bringen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Übergangsbestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) sind wie folgt zu ergänzen:</p><p>- Die Finma wird beauftragt, eine Sonderuntersuchung über die Führung und das Fehlverhalten der UBS in den Jahren 2000 bis 2009 durchzuführen.</p><p>- Insbesondere soll untersucht werden, welche Umstände und welche Fehler der UBS schliesslich die Rettungsaktion des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 16. Oktober 2008 nötig machten. Ein weiteres Thema der Untersuchung soll sein, wie die UBS schweizerische und ausländische Kundinnen und Kunden aktiv oder passiv bei der Steuerhinterziehung unterstützt hat. Die Untersuchung soll damit weitere Aspekte von öffentlichem Interesse wie die Verletzung von Sorgfaltspflichten aufzeigen.</p><p>- Die Untersuchung soll die Verstösse gegen Gesetze und Verträge, die in der Schweiz und im Ausland begangen wurden, darlegen. Auch die Führungsetage der UBS soll in die Untersuchung einbezogen werden.</p><p>- Die Kosten für die Untersuchung werden bis zu einem Betrag von 15 Millionen Franken der UBS überbürdet.</p><p>- Die Untersuchungsergebnisse werden veröffentlicht.</p><p>- Die Mitglieder der Finma, die im angegebenen Zeitraum dort arbeiteten, treten in den Ausstand.</p>
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