Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50
- ShortId
-
10.472
- Id
-
20100472
- Updated
-
10.04.2024 18:24
- Language
-
de
- Title
-
Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50
- AdditionalIndexing
-
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Ferien;Arbeitszeit
- 1
-
- L04K01010104, Ferien
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz haben gesetzlich Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der Anspruch 5 Wochen. Der Ferienanspruch im Obligationenrecht wurde letztmals vor 25 Jahren geändert, und diese Anpassung ist seit 1. Juli 1984 in Kraft. </p><p>Der Strukturwandel, die zunehmende Technologisierung der Arbeitsprozesse, die Intensivierung der Arbeit und des Arbeitsrhythmus haben in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass die Belastung am Arbeitsplatz stark zugenommen hat.</p><p>Die grosse Arbeitsbelastung beeinträchtigt die Gesundheit und die Produktivität der Erwerbstätigen immer häufiger. Nach dem Bericht "Arbeit und Gesundheit" des Staatssekretariats für Wirtschaft aus dem Jahr 2009 verursacht die hohe Arbeitsbelastung pro Jahr Kosten von 10 Milliarden Franken.</p><p>Ausserdem ist es eine Tatsache, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer seltener bis zum gesetzlich vorgesehenen Rentenalter arbeiten können. Ab 55 Jahren steigt das Invaliditätsrisiko stark an. Schon heute beziehen 20 Prozent der Männer unmittelbar vor ihrer Pensionierung eine Invalidenrente. Etwa 40 Prozent der unfreiwilligen vorzeitigen Pensionierungen sind auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen.</p><p>Ältere Erwerbstätige benötigen mehr Zeit, um sich zu erholen. Viele Gesamtarbeitsverträge berücksichtigen diese Tatsache und sehen ab dem 50. Altersjahr 5 und mehr Ferienwochen vor. Dies beweist: Um die hohe Arbeitsbelastung zu kompensieren und um die Produktivität zu erhalten, ist es sinnvoll und auch praktikabel, den älteren Erwerbstätigen mehr Ferien zu gewähren.</p><p>Wird den älteren Erwerbstätigen mehr Erholungszeit zugestanden, so steigt ihre Produktivität. Gleichzeitig lassen sich damit die allgemeinen wirtschaftlichen Kosten reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig steigern.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechts ist wie folgt zu ändern: </p><p>... bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem 50. Altersjahr wenigstens 5 Wochen Ferien zu gewähren.</p>
- Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz haben gesetzlich Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der Anspruch 5 Wochen. Der Ferienanspruch im Obligationenrecht wurde letztmals vor 25 Jahren geändert, und diese Anpassung ist seit 1. Juli 1984 in Kraft. </p><p>Der Strukturwandel, die zunehmende Technologisierung der Arbeitsprozesse, die Intensivierung der Arbeit und des Arbeitsrhythmus haben in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass die Belastung am Arbeitsplatz stark zugenommen hat.</p><p>Die grosse Arbeitsbelastung beeinträchtigt die Gesundheit und die Produktivität der Erwerbstätigen immer häufiger. Nach dem Bericht "Arbeit und Gesundheit" des Staatssekretariats für Wirtschaft aus dem Jahr 2009 verursacht die hohe Arbeitsbelastung pro Jahr Kosten von 10 Milliarden Franken.</p><p>Ausserdem ist es eine Tatsache, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer seltener bis zum gesetzlich vorgesehenen Rentenalter arbeiten können. Ab 55 Jahren steigt das Invaliditätsrisiko stark an. Schon heute beziehen 20 Prozent der Männer unmittelbar vor ihrer Pensionierung eine Invalidenrente. Etwa 40 Prozent der unfreiwilligen vorzeitigen Pensionierungen sind auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen.</p><p>Ältere Erwerbstätige benötigen mehr Zeit, um sich zu erholen. Viele Gesamtarbeitsverträge berücksichtigen diese Tatsache und sehen ab dem 50. Altersjahr 5 und mehr Ferienwochen vor. Dies beweist: Um die hohe Arbeitsbelastung zu kompensieren und um die Produktivität zu erhalten, ist es sinnvoll und auch praktikabel, den älteren Erwerbstätigen mehr Ferien zu gewähren.</p><p>Wird den älteren Erwerbstätigen mehr Erholungszeit zugestanden, so steigt ihre Produktivität. Gleichzeitig lassen sich damit die allgemeinen wirtschaftlichen Kosten reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig steigern.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechts ist wie folgt zu ändern: </p><p>... bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem 50. Altersjahr wenigstens 5 Wochen Ferien zu gewähren.</p>
- Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50
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