Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

ShortId
10.473
Id
20100473
Updated
10.04.2024 15:41
Language
de
Title
Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität
AdditionalIndexing
34;Computerkriminalität;polizeiliche Zusammenarbeit;Produktivität;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Nichtregierungsorganisation;Jugendschutz;Beziehung Bund-Kanton;Internet
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L07K07030202050201, Produktivität
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L02K1501, Nichtregierungsorganisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Bundesverfassung sieht den besonderen Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen als Grundrecht vor (Art. 11 BV). Heute wird dieser Schutz in Bezug auf den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nur ungenügend gewährleistet. Viele Jugendliche, aber auch Erwachsene wissen oft nicht, worin die Gefahren im Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bestehen. Sie werden damit leicht Opfer krimineller Machenschaften, oder sie sind sich nicht bewusst, selbst tatbestandsrelevant zu handeln. Diese Phänomene schaden überdies nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern vermehrt KMU. </p><p>Dabei verfügen Bund und Kantone über genügend Ressourcen, die genannten Probleme kompetent anzugehen. Über zehn verschiedene Organe (die kantonalen und städtischen Polizeien nicht mitgezählt) sind im Bereich Jugendmedienschutz mandatiert. Angesichts ungenügender Resultate (siehe beispielsweise den Bericht zu Cyberbullying, der unter anderem eine Zunahme von Cyberbullying-Fällen einräumt, oder die Resultate der jüngsten JIM-Studie des deutschen Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, die eine bedenkliche Nachlässigkeit bei Jugendlichen bezüglich Sicherheit und Privacy aufzeigt) ist klar: Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Organen muss effizienter und zielgerichteter organisiert werden. Es stellt sich also die Frage, ob die zahlreichen Organe des Bundes und der Kantone nicht Doppelspurigkeiten entwickelt haben, die hinsichtlich eines optimierten Mitteleinsatzes abgebaut werden könnten. </p><p>Die vorliegende Initiative begrüsst die Verabschiedung des "Nationalen Programms Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen" durch den Bundesrat am 11. Juni 2010. Sie wünscht sich aber, dass ein derartiges Programm in engster Zusammenarbeit mit allen weiteren betroffenen Stellen innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch zusammen mit den kantonalen Stellen und mit den betroffenen Branchen der Privatwirtschaft geplant und umgesetzt wird. Nur so können Doppelspurigkeiten vermieden und die Wirksamkeit nachhaltig gesteigert werden. Dieses Programm wird damit zum Prüfstein für die Forderung der vorliegenden parlamentarischen Initiative.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund schafft die gesetzlichen Grundlagen, um sicherzustellen, dass die in den Bereichen Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität tätigen Organe des Bundes und der Kantone (Bakom, Melani, Kobik, Fedpol, Seco, NDB, DÖB, SPK, BSV, ZEM-VBS, Educa-SFIB, EDK, kantonale und städtische Polizeien usw.) effizienter und damit kostengünstiger zusammenarbeiten.</p><p>Damit muss gewährleistet werden:</p><p>1. dass die genannten Organe die an sie gestellten Aufgaben, wie die Bekämpfung von Kriminalität im Internet jeder Art, vollumfänglich erfüllen. Dies gilt insbesondere für: </p><p>- die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben (Art. 11 BV, Art. 187 und 197 StGB, Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität) in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität;</p><p>- die Wissensvermittlung gegenüber der (jugendlichen) Bevölkerung und den KMU für den Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien; sowie</p><p>- die Gewährleistung von genügendem Datenmaterial zur genauen Erfassung bestehender Probleme im Bereich Jugendmedienschutz; </p><p>2. dass insbesondere die für die Bekämpfung der Internetkriminalität sowie die Präventionsarbeit und Wissensvermittlung gegenüber Bevölkerung, Jugendlichen und KMU zuständigen kantonalen Stellen und Bundesstellen effizient und transparent mit den in diesen Bereichen ebenfalls aktiven privaten Nonprofit-Organisationen (Stiftung Kinderschutz Schweiz, Pro Juventute etc.) und Branchenverbänden (Savass, Siea, Fachgruppe E-Learning von SwissICT, Chat-Anbieter, Verlage, Erotik-Anbieter usw.) arbeitsteilig zusammenarbeiten und so Doppelspurigkeiten vermeiden;</p><p>3. dass die IT-Fitness der Bevölkerung und der Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil des (Wirtschafts-)Standorts Schweiz wird und bereits vorhandene private Ressourcen und Angebote sinnvoll eingebunden werden.</p>
  • Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Bundesverfassung sieht den besonderen Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen als Grundrecht vor (Art. 11 BV). Heute wird dieser Schutz in Bezug auf den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nur ungenügend gewährleistet. Viele Jugendliche, aber auch Erwachsene wissen oft nicht, worin die Gefahren im Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bestehen. Sie werden damit leicht Opfer krimineller Machenschaften, oder sie sind sich nicht bewusst, selbst tatbestandsrelevant zu handeln. Diese Phänomene schaden überdies nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern vermehrt KMU. </p><p>Dabei verfügen Bund und Kantone über genügend Ressourcen, die genannten Probleme kompetent anzugehen. Über zehn verschiedene Organe (die kantonalen und städtischen Polizeien nicht mitgezählt) sind im Bereich Jugendmedienschutz mandatiert. Angesichts ungenügender Resultate (siehe beispielsweise den Bericht zu Cyberbullying, der unter anderem eine Zunahme von Cyberbullying-Fällen einräumt, oder die Resultate der jüngsten JIM-Studie des deutschen Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, die eine bedenkliche Nachlässigkeit bei Jugendlichen bezüglich Sicherheit und Privacy aufzeigt) ist klar: Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Organen muss effizienter und zielgerichteter organisiert werden. Es stellt sich also die Frage, ob die zahlreichen Organe des Bundes und der Kantone nicht Doppelspurigkeiten entwickelt haben, die hinsichtlich eines optimierten Mitteleinsatzes abgebaut werden könnten. </p><p>Die vorliegende Initiative begrüsst die Verabschiedung des "Nationalen Programms Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen" durch den Bundesrat am 11. Juni 2010. Sie wünscht sich aber, dass ein derartiges Programm in engster Zusammenarbeit mit allen weiteren betroffenen Stellen innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch zusammen mit den kantonalen Stellen und mit den betroffenen Branchen der Privatwirtschaft geplant und umgesetzt wird. Nur so können Doppelspurigkeiten vermieden und die Wirksamkeit nachhaltig gesteigert werden. Dieses Programm wird damit zum Prüfstein für die Forderung der vorliegenden parlamentarischen Initiative.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund schafft die gesetzlichen Grundlagen, um sicherzustellen, dass die in den Bereichen Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität tätigen Organe des Bundes und der Kantone (Bakom, Melani, Kobik, Fedpol, Seco, NDB, DÖB, SPK, BSV, ZEM-VBS, Educa-SFIB, EDK, kantonale und städtische Polizeien usw.) effizienter und damit kostengünstiger zusammenarbeiten.</p><p>Damit muss gewährleistet werden:</p><p>1. dass die genannten Organe die an sie gestellten Aufgaben, wie die Bekämpfung von Kriminalität im Internet jeder Art, vollumfänglich erfüllen. Dies gilt insbesondere für: </p><p>- die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben (Art. 11 BV, Art. 187 und 197 StGB, Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität) in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität;</p><p>- die Wissensvermittlung gegenüber der (jugendlichen) Bevölkerung und den KMU für den Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien; sowie</p><p>- die Gewährleistung von genügendem Datenmaterial zur genauen Erfassung bestehender Probleme im Bereich Jugendmedienschutz; </p><p>2. dass insbesondere die für die Bekämpfung der Internetkriminalität sowie die Präventionsarbeit und Wissensvermittlung gegenüber Bevölkerung, Jugendlichen und KMU zuständigen kantonalen Stellen und Bundesstellen effizient und transparent mit den in diesen Bereichen ebenfalls aktiven privaten Nonprofit-Organisationen (Stiftung Kinderschutz Schweiz, Pro Juventute etc.) und Branchenverbänden (Savass, Siea, Fachgruppe E-Learning von SwissICT, Chat-Anbieter, Verlage, Erotik-Anbieter usw.) arbeitsteilig zusammenarbeiten und so Doppelspurigkeiten vermeiden;</p><p>3. dass die IT-Fitness der Bevölkerung und der Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil des (Wirtschafts-)Standorts Schweiz wird und bereits vorhandene private Ressourcen und Angebote sinnvoll eingebunden werden.</p>
    • Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

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