Öffentliche Äusserungen von Mitgliedern des Bundesrates in einer Amtssprache

ShortId
10.476
Id
20100476
Updated
10.04.2024 17:07
Language
de
Title
Öffentliche Äusserungen von Mitgliedern des Bundesrates in einer Amtssprache
AdditionalIndexing
04;2831;Sprache;Regierungsmitglied;Rede
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L03K020230, Rede
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit ein paar Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien Dialekt sprechen. Als oberste Behörde des Landes muss unsere Regierung aber die Verfassung respektieren, und ihre Mitglieder müssen eine der Amtssprachen verwenden. Ihre Äusserungen müssen stets für die ganze Bevölkerung zugänglich sein. Dies gebietet der Respekt gegenüber den lateinischen Minderheiten. Bundesrätinnen und Bundesräte, die übermässigen Gebrauch vom Dialekt machen, vermitteln den Eindruck, dass das Hochdeutsche in der Schweiz eine zweitrangige Sprache sei. Aus diesem Grund muss im Sprachengesetz festgelegt werden, dass die obersten Behörden des Landes sich in einer Landessprache ausdrücken müssen. Vorbehalten bleiben selbstverständlich Situationen in einem internationalen Umfeld, in denen Englisch oder eine andere Fremdsprache verwendet wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Sprachengesetz (SR 441.1) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wenden sich in einer der Amtssprachen an ein breiteres Publikum. Vorbehalten bleiben Äusserungen im internationalen Umfeld.</p><p>...</p>
  • Öffentliche Äusserungen von Mitgliedern des Bundesrates in einer Amtssprache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit ein paar Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien Dialekt sprechen. Als oberste Behörde des Landes muss unsere Regierung aber die Verfassung respektieren, und ihre Mitglieder müssen eine der Amtssprachen verwenden. Ihre Äusserungen müssen stets für die ganze Bevölkerung zugänglich sein. Dies gebietet der Respekt gegenüber den lateinischen Minderheiten. Bundesrätinnen und Bundesräte, die übermässigen Gebrauch vom Dialekt machen, vermitteln den Eindruck, dass das Hochdeutsche in der Schweiz eine zweitrangige Sprache sei. Aus diesem Grund muss im Sprachengesetz festgelegt werden, dass die obersten Behörden des Landes sich in einer Landessprache ausdrücken müssen. Vorbehalten bleiben selbstverständlich Situationen in einem internationalen Umfeld, in denen Englisch oder eine andere Fremdsprache verwendet wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Sprachengesetz (SR 441.1) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wenden sich in einer der Amtssprachen an ein breiteres Publikum. Vorbehalten bleiben Äusserungen im internationalen Umfeld.</p><p>...</p>
    • Öffentliche Äusserungen von Mitgliedern des Bundesrates in einer Amtssprache

Back to List