StrafverschÀrfung bei Kriminaltourismus
- ShortId
-
10.477
- Id
-
20100477
- Updated
-
10.04.2024 17:28
- Language
-
de
- Title
-
Strafverschärfung bei Kriminaltourismus
- AdditionalIndexing
-
12;Strafgesetzbuch;Einreise von Ausländern/-innen;Strafe;Tourismus
- 1
-
- L03K050101, Strafe
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K01010103, Tourismus
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Analog der Strafmilderungsnorm von Artikel 19 StGB, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, einen Täter mit verminderter Schuldfähigkeit milder zu bestrafen, soll das Gericht eine Strafverschärfung verfügen können, wenn die Täter - meist als Gruppe - mit dem primären Zweck zu delinquieren als "Kriminaltouristen", oft genug noch illegal, in die Schweiz einreisen. Der Kriminaltourismus hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist in vielen Regionen der Schweiz zu einem grossen Problem geworden. Eine zusätzliche Verschärfung des Strafmasses für Kriminaltouristen ist im Sinne einer Abschreckung und als klare Kennzeichnung des besonderen Unrechtsgehaltes angezeigt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Strafgesetzbuch sei durch einen Artikel 19bis mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: </p><p>War der Täter zur Zeit der Tat Tourist, mit oder ohne gültigem Visum, oder war er ausländischer Staatsangehöriger ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, so verschärft das Gericht die Strafe.</p>
- Strafverschärfung bei Kriminaltourismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Analog der Strafmilderungsnorm von Artikel 19 StGB, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, einen Täter mit verminderter Schuldfähigkeit milder zu bestrafen, soll das Gericht eine Strafverschärfung verfügen können, wenn die Täter - meist als Gruppe - mit dem primären Zweck zu delinquieren als "Kriminaltouristen", oft genug noch illegal, in die Schweiz einreisen. Der Kriminaltourismus hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist in vielen Regionen der Schweiz zu einem grossen Problem geworden. Eine zusätzliche Verschärfung des Strafmasses für Kriminaltouristen ist im Sinne einer Abschreckung und als klare Kennzeichnung des besonderen Unrechtsgehaltes angezeigt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Strafgesetzbuch sei durch einen Artikel 19bis mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: </p><p>War der Täter zur Zeit der Tat Tourist, mit oder ohne gültigem Visum, oder war er ausländischer Staatsangehöriger ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, so verschärft das Gericht die Strafe.</p>
- Strafverschärfung bei Kriminaltourismus
Back to List