Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz

ShortId
10.496
Id
20100496
Updated
10.04.2024 18:28
Language
de
Title
Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;freie Schlagwörter: Autorennen;freie Schlagwörter: Formel 1;Auto;Sporteinrichtung;Sport;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K01010102, Sport
  • L05K0101010206, Sporteinrichtung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Folge des schweren Unfalls von Le Mans im Jahre 1955 wurde in der Schweiz ein Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen erlassen. Seit dieser Zeit haben sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen wie auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert. Heute kennt neben der Schweiz nur noch Israel ein Verbot von Motorsportveranstaltungen. Das Verbot hat zur Folge, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke jährlich Tausende Kilometer zurücklegen, weil die Schweiz keine eigene Rundstrecke besitzt. Aber auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, müssen im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Dies ist - neben der Diskriminierung einer Sportart und ihrer Zehntausenden von einheimischen Fans - sowohl ökologisch wie auch volkwirtschaftlich ein Unsinn. </p><p>Solche Strecken können zudem nicht nur für Rennen und Trainings genutzt werden. Sie eignen sich auch zur Stärkung der Verkehrssicherheit, indem Situationen des Strassenverkehrs gefahrlos geübt und trainiert werden können. Im Weiteren kann die Strecke als Testgelände für die zahlreichen einheimischen Autozulieferbetriebe, die für ihre Prüfungen ansonsten auf Anlagen im Ausland ausweichen müssen, genutzt werden. Nicht zu vergessen ist das Forschungsgebiet der alternativen Antriebe, dessen Produkte insbesondere für Langzeitversuche und Geschwindigkeitstests auf entsprechende Infrastrukturen angewiesen sind. Die genannten Nutzungsarten zeigen ein hohes wirtschaftliches Potenzial und ermöglichen einer Region ein nachhaltiges Wachstum in Zukunftsmärkten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in Artikel 52 aufgehoben wird.</p>
  • Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Folge des schweren Unfalls von Le Mans im Jahre 1955 wurde in der Schweiz ein Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen erlassen. Seit dieser Zeit haben sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen wie auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert. Heute kennt neben der Schweiz nur noch Israel ein Verbot von Motorsportveranstaltungen. Das Verbot hat zur Folge, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke jährlich Tausende Kilometer zurücklegen, weil die Schweiz keine eigene Rundstrecke besitzt. Aber auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, müssen im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Dies ist - neben der Diskriminierung einer Sportart und ihrer Zehntausenden von einheimischen Fans - sowohl ökologisch wie auch volkwirtschaftlich ein Unsinn. </p><p>Solche Strecken können zudem nicht nur für Rennen und Trainings genutzt werden. Sie eignen sich auch zur Stärkung der Verkehrssicherheit, indem Situationen des Strassenverkehrs gefahrlos geübt und trainiert werden können. Im Weiteren kann die Strecke als Testgelände für die zahlreichen einheimischen Autozulieferbetriebe, die für ihre Prüfungen ansonsten auf Anlagen im Ausland ausweichen müssen, genutzt werden. Nicht zu vergessen ist das Forschungsgebiet der alternativen Antriebe, dessen Produkte insbesondere für Langzeitversuche und Geschwindigkeitstests auf entsprechende Infrastrukturen angewiesen sind. Die genannten Nutzungsarten zeigen ein hohes wirtschaftliches Potenzial und ermöglichen einer Region ein nachhaltiges Wachstum in Zukunftsmärkten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in Artikel 52 aufgehoben wird.</p>
    • Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz

Back to List