Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz

ShortId
10.497
Id
20100497
Updated
10.04.2024 16:53
Language
de
Title
Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;freie Schlagwörter: Autorennen;freie Schlagwörter: Formel 1;Auto;Sporteinrichtung;Sport;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K01010102, Sport
  • L05K0101010206, Sporteinrichtung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Folge des schweren Unfalls von Le Mans im Jahre 1955 wurde in der Schweiz ein Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen erlassen. Seither haben sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen als auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert. Heute kennt neben der Schweiz nur noch Israel ein Verbot von Motorsportveranstaltungen. Das Verbot hat zur Folge, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke, aufgrund des Fehlens einer Schweizer Rennstrecke, eine enorme Reisetätigkeit auf sich nehmen müssen. Zudem müssen auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist dies kaum sinnvoll. Vergessen geht auch, dass die enorme Begeisterung der Bevölkerung für diese Sportarten damit ebenfalls auf der Stecke bleibt.</p><p>Solche Strecken leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Verkehrssicherheit, indem Situationen des Strassenverkehrs gefahrlos geübt und trainiert werden können. Im Weiteren kann die Strecke als Testgelände für die zahlreichen einheimischen Autozulieferbetriebe, die für ihre Prüfungen bisweilen auf Anlagen im Ausland ausweichen müssen, genutzt werden. Nicht zu vergessen ist das Forschungs- und Entwicklungsfeld der alternativen Antriebe. Diese neuen und innovativen Produkte müssen in Langzeitversuchen und Geschwindigkeitstests auf entsprechenden Streckeninfrastrukturen getestet werden können. Die genannten Nutzungsarten bieten ein hohes wirtschaftliches Potenzial und liefern für Regionen, wo eine Rennstrecke betrieben werden soll, die Basis für die Ansiedelung von Firmen, die in Zukunftsmärkte investieren wollen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in Artikel 52 aufgehoben wird.</p>
  • Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Folge des schweren Unfalls von Le Mans im Jahre 1955 wurde in der Schweiz ein Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen erlassen. Seither haben sich sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen als auch die Technologie der Fahrzeuge massiv verbessert. Heute kennt neben der Schweiz nur noch Israel ein Verbot von Motorsportveranstaltungen. Das Verbot hat zur Folge, dass Schweizer Motorsportler für Trainings- und Rennzwecke, aufgrund des Fehlens einer Schweizer Rennstrecke, eine enorme Reisetätigkeit auf sich nehmen müssen. Zudem müssen auch Kurse zur Förderung der Fahrzeugbeherrschung oder Testfahrten mit speziellen Auto- bzw. Motorradmodellen, welche sich nur auf einer vollwertigen Rennstrecke durchführen lassen, im umliegenden Ausland durchgeführt werden. Aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist dies kaum sinnvoll. Vergessen geht auch, dass die enorme Begeisterung der Bevölkerung für diese Sportarten damit ebenfalls auf der Stecke bleibt.</p><p>Solche Strecken leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Verkehrssicherheit, indem Situationen des Strassenverkehrs gefahrlos geübt und trainiert werden können. Im Weiteren kann die Strecke als Testgelände für die zahlreichen einheimischen Autozulieferbetriebe, die für ihre Prüfungen bisweilen auf Anlagen im Ausland ausweichen müssen, genutzt werden. Nicht zu vergessen ist das Forschungs- und Entwicklungsfeld der alternativen Antriebe. Diese neuen und innovativen Produkte müssen in Langzeitversuchen und Geschwindigkeitstests auf entsprechenden Streckeninfrastrukturen getestet werden können. Die genannten Nutzungsarten bieten ein hohes wirtschaftliches Potenzial und liefern für Regionen, wo eine Rennstrecke betrieben werden soll, die Basis für die Ansiedelung von Firmen, die in Zukunftsmärkte investieren wollen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in Artikel 52 aufgehoben wird.</p>
    • Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz

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