Wiedereinführung der Kantonsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz

ShortId
10.504
Id
20100504
Updated
10.04.2024 17:22
Language
de
Title
Wiedereinführung der Kantonsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz
AdditionalIndexing
28;Taggeld;Verlängerung des Gesetzes;Kanton;Region;Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020107, Region
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kantonsklausel wurde in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen wiederholt mit Erfolg angewandt. So war es möglich, sowohl die harten Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu dämpfen als auch die betroffenen Personen bei der Arbeitssuche weiterhin zu unterstützen, statt sie an die Sozialhilfe zu verweisen. Einerseits hat sich die Klausel dadurch bewährt, dass der Bundesrat schnell und effizienter handeln konnte als mit neuen Konjunkturprogrammen, die die Erarbeitung einer Botschaft erfordern, andererseits fördert eine solche Massnahme den unentbehrlichen nationalen Zusammenhalt.</p><p>Die Abstimmung vom 26. September 2010 hat gezeigt, dass die Kantone, die am stärksten von der Aufhebung dieser Bestimmung betroffen sind, auch am meisten Widerstand gegen die Gesetzesrevision geleistet haben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Am 26. September 2010 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen. Die neue Fassung enthält die sogenannte Kantonsklausel aus dem Gesetzestext vom 22. März 2002 nicht mehr. Die Klausel gewährte den Kantonen und wesentlichen Teilgebieten, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Möglichkeit, die Höchstzahl der Taggelder um 120 zu erhöhen, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt.</p><p>Ich verlange, dass diese Klausel wieder in das Gesetz aufgenommen wird.</p>
  • Wiedereinführung der Kantonsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantonsklausel wurde in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen wiederholt mit Erfolg angewandt. So war es möglich, sowohl die harten Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu dämpfen als auch die betroffenen Personen bei der Arbeitssuche weiterhin zu unterstützen, statt sie an die Sozialhilfe zu verweisen. Einerseits hat sich die Klausel dadurch bewährt, dass der Bundesrat schnell und effizienter handeln konnte als mit neuen Konjunkturprogrammen, die die Erarbeitung einer Botschaft erfordern, andererseits fördert eine solche Massnahme den unentbehrlichen nationalen Zusammenhalt.</p><p>Die Abstimmung vom 26. September 2010 hat gezeigt, dass die Kantone, die am stärksten von der Aufhebung dieser Bestimmung betroffen sind, auch am meisten Widerstand gegen die Gesetzesrevision geleistet haben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Am 26. September 2010 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen. Die neue Fassung enthält die sogenannte Kantonsklausel aus dem Gesetzestext vom 22. März 2002 nicht mehr. Die Klausel gewährte den Kantonen und wesentlichen Teilgebieten, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Möglichkeit, die Höchstzahl der Taggelder um 120 zu erhöhen, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt.</p><p>Ich verlange, dass diese Klausel wieder in das Gesetz aufgenommen wird.</p>
    • Wiedereinführung der Kantonsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz

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