Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden
- ShortId
-
10.514
- Id
-
20100514
- Updated
-
14.11.2025 08:29
- Language
-
de
- Title
-
Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden
- AdditionalIndexing
-
52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kernenergie;Kanton;Volksabstimmung;Region;Verfahrensrecht;Vetorecht;radioaktiver Abfall;Gesetz
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020107, Region
- L03K170301, Kernenergie
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K080102, Volksabstimmung
- L06K080602010103, Vetorecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anlässlich der letzten Revision des Kernenergiegesetzes wurden die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung beim Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle massiv eingeschränkt. Gestrichen wurde insbesondere das Vetorecht des Standortkantons. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass einer Region ein Atommülllager gegen ihren eigenen Willen aufgezwungen werden kann. Das aber darf nicht sein. </p><p>Die Atomenergie erzeugt in der Bevölkerung ein hohes Konfliktpotenzial, wie das in Deutschland die Castor-Transporte und in der Schweiz markante Widerstandsaktionen (Kaiseraugst, Wellenberg) beweisen oder bewiesen haben. Den aktuellen Beweis liefern die Widerstandsorganisationen, die überall dort entstehen, wo eine Region von der Nagra zum potenziellen Lagerstandort erklärt worden ist. Es ist deshalb schon jetzt absehbar, dass solche Konflikte eskalieren werden, wenn es zur Festlegung von Standorten kommt und der Wille der ansässigen und von den negativen Auswirkungen betroffenen Bevölkerung übergangen wird. </p><p>Das Kernenergiegesetz enthielt vor der letzten Revision das Vetorecht für die Standortkantone. Das entsprach den demokratischen Gepflogenheiten und der Konfliktträchtigkeit des Geschehens wesentlich besser als die heutige Regelung. Eine Revision der Revision drängt sich auf. Ziel ist die Wiedereinführung von Vorschriften, die sicherstellen, dass ohne Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung kein Endlager oder geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden darf.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Ins Kernenergiegesetz werden Bestimmungen aufgenommen, die dafür sorgen, dass einem Kanton oder einer Region in der Schweiz nicht gegen ihren Willen ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann. Besondere Mitentscheidungsrechte sollen insbesondere den Standortkantonen und den unmittelbar an einen ausgewählten Standort angrenzenden Kantonen eingeräumt werden.</p>
- Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Anlässlich der letzten Revision des Kernenergiegesetzes wurden die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung beim Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle massiv eingeschränkt. Gestrichen wurde insbesondere das Vetorecht des Standortkantons. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass einer Region ein Atommülllager gegen ihren eigenen Willen aufgezwungen werden kann. Das aber darf nicht sein. </p><p>Die Atomenergie erzeugt in der Bevölkerung ein hohes Konfliktpotenzial, wie das in Deutschland die Castor-Transporte und in der Schweiz markante Widerstandsaktionen (Kaiseraugst, Wellenberg) beweisen oder bewiesen haben. Den aktuellen Beweis liefern die Widerstandsorganisationen, die überall dort entstehen, wo eine Region von der Nagra zum potenziellen Lagerstandort erklärt worden ist. Es ist deshalb schon jetzt absehbar, dass solche Konflikte eskalieren werden, wenn es zur Festlegung von Standorten kommt und der Wille der ansässigen und von den negativen Auswirkungen betroffenen Bevölkerung übergangen wird. </p><p>Das Kernenergiegesetz enthielt vor der letzten Revision das Vetorecht für die Standortkantone. Das entsprach den demokratischen Gepflogenheiten und der Konfliktträchtigkeit des Geschehens wesentlich besser als die heutige Regelung. Eine Revision der Revision drängt sich auf. Ziel ist die Wiedereinführung von Vorschriften, die sicherstellen, dass ohne Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung kein Endlager oder geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden darf.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Ins Kernenergiegesetz werden Bestimmungen aufgenommen, die dafür sorgen, dass einem Kanton oder einer Region in der Schweiz nicht gegen ihren Willen ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann. Besondere Mitentscheidungsrechte sollen insbesondere den Standortkantonen und den unmittelbar an einen ausgewählten Standort angrenzenden Kantonen eingeräumt werden.</p>
- Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden
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