Fifa. Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt
- ShortId
-
10.516
- Id
-
20100516
- Updated
-
10.04.2024 08:24
- Language
-
de
- Title
-
Fifa. Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt
- AdditionalIndexing
-
28;12;Fussball;Vereinigung;Sport;strafbare Handlung;Offizialdelikt;Korruption
- 1
-
- L04K01010102, Sport
- L05K0101030204, Vereinigung
- L05K0501020104, Korruption
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L05K0501020105, Offizialdelikt
- L05K0101010204, Fussball
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Botschaft vom 10. November 2004 hat der Bundesrat seinen Willen bekundet, die Bestechung von Privatpersonen nur auf Antrag und nicht nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung von Amtsträgern, welche ein Offizialdelikt darstellt, zu bestrafen. Der Bundesrat behauptete, dass es unwahrscheinlich sei, dass eine Privatbestechung den Strafverfolgungsbehörden ohne die Mitwirkung der direkt betroffenen Privatpersonen zur Kenntnis gelangen würde.</p><p>Nun haben die Anschuldigungen einer britischen Zeitung gegen Mitglieder der Fifa, die ihren Sitz in Zürich hat, das Gegenteil bewiesen. Die Justiz wurde mit einer Bestechungsaffäre konfrontiert, die von den Medien enthüllt wurde und gegen die sie vollkommen machtlos war, da kein Antrag vorlag. Die Affäre wurde ausschliesslich Fifa-intern behandelt, obwohl enorme wirtschaftliche Interessen mit im Spiel standen.</p><p>Dieser Fall zeigt eine doppelte Lücke im schweizerischen Strafrecht bezüglich Bestechung auf. Zunächst wurde deutlich, dass jegliche Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt behandelt werden sollte, da sonst skandalöse Fälle unbestraft bleiben. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch die Tatsache alarmiert, dass der Bundesrat in seiner obengenannten Botschaft zu verstehen gab, dass NGO wie die Fifa nicht unter das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fallen, welches nur die Geschäftsbeziehungen betrifft. </p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde es ermöglichen, die erste Lücke zu schliessen, indem Strafanzeigen, die bei der Bestechung von Privatpersonen keine Daseinsberechtigung haben, nicht mehr nötig wären. Sie würde auch die zweite Lücke schliessen dank der neuen Systematik, die jegliche Widersprüchlichkeiten bezüglich des Anwendungsbereiches beheben würde und die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen würde, in einem Bestechungsfall in einer Organisation wie der Fifa tätig zu werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Korruptionsstrafrecht wird dahingehend geändert, dass die Bestechung von Privatpersonen, die aktuell nach den Artikeln 4a und 23 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geahndet wird, in ein Offizialdelikt umgewandelt und in den Neunzehnten Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingefügt wird.</p>
- Fifa. Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Botschaft vom 10. November 2004 hat der Bundesrat seinen Willen bekundet, die Bestechung von Privatpersonen nur auf Antrag und nicht nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung von Amtsträgern, welche ein Offizialdelikt darstellt, zu bestrafen. Der Bundesrat behauptete, dass es unwahrscheinlich sei, dass eine Privatbestechung den Strafverfolgungsbehörden ohne die Mitwirkung der direkt betroffenen Privatpersonen zur Kenntnis gelangen würde.</p><p>Nun haben die Anschuldigungen einer britischen Zeitung gegen Mitglieder der Fifa, die ihren Sitz in Zürich hat, das Gegenteil bewiesen. Die Justiz wurde mit einer Bestechungsaffäre konfrontiert, die von den Medien enthüllt wurde und gegen die sie vollkommen machtlos war, da kein Antrag vorlag. Die Affäre wurde ausschliesslich Fifa-intern behandelt, obwohl enorme wirtschaftliche Interessen mit im Spiel standen.</p><p>Dieser Fall zeigt eine doppelte Lücke im schweizerischen Strafrecht bezüglich Bestechung auf. Zunächst wurde deutlich, dass jegliche Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt behandelt werden sollte, da sonst skandalöse Fälle unbestraft bleiben. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch die Tatsache alarmiert, dass der Bundesrat in seiner obengenannten Botschaft zu verstehen gab, dass NGO wie die Fifa nicht unter das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fallen, welches nur die Geschäftsbeziehungen betrifft. </p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde es ermöglichen, die erste Lücke zu schliessen, indem Strafanzeigen, die bei der Bestechung von Privatpersonen keine Daseinsberechtigung haben, nicht mehr nötig wären. Sie würde auch die zweite Lücke schliessen dank der neuen Systematik, die jegliche Widersprüchlichkeiten bezüglich des Anwendungsbereiches beheben würde und die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen würde, in einem Bestechungsfall in einer Organisation wie der Fifa tätig zu werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Korruptionsstrafrecht wird dahingehend geändert, dass die Bestechung von Privatpersonen, die aktuell nach den Artikeln 4a und 23 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geahndet wird, in ein Offizialdelikt umgewandelt und in den Neunzehnten Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingefügt wird.</p>
- Fifa. Bestechung von Privatpersonen als Offizialdelikt
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