Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen

ShortId
10.517
Id
20100517
Updated
10.02.2026 20:46
Language
de
Title
Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen
AdditionalIndexing
04;freie Schlagwörter: alt Bundesrat;Regierungsmitglied;Unternehmensleitung;Moratorium;Rücktritt;Interessenkonflikt;Verwaltungsrat;Unvereinbarkeit
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K08010310, Rücktritt
  • L05K0801031101, Unvereinbarkeit
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L04K08020318, Moratorium
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L05K0703040303, Unternehmensleitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In jüngster Zeit haben wirtschaftliche Mandate von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten für Aufsehen gesorgt. Zu erinnern ist an das Verwaltungsratsmandat von Joseph Deiss bei Emmi, das Verwaltungsratspräsidium von Kaspar Villiger bei der UBS oder die geplante Verwaltungsratsfunktion von Moritz Leuenberger als Verwaltungsrat beim Baudienstleistungsunternehmen Implenia.</p><p>Wirtschaftliche Mandate bzw. Funktionen von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten stossen in der Bevölkerung vielfach auf Unverständnis. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der früheren Amtstätigkeit eines Bundesrates oder einer Bundesrätin stehen bzw. bei Unternehmungen erfolgen, die Aufträge des Bundes bzw. seiner Unternehmungen erhalten.</p><p>Das schadet dem Ansehen der politischen Institutionen, schwächt deren Glaubwürdigkeit und weckt den Verdacht des "Filzes". Es besteht auch real die Gefahr von Interessenskonflikten. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrats darf auch nicht dem Anschein nach gefährdet sein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass aus dem Amt ausscheidende Bundesräte und Bundesrätinnen nach Aufgabe des Amtes keine bezahlten Mandate bzw. Leitungsfunktionen in Wirtschaftsunternehmen annehmen, deren Tätigkeiten in einem engen Zusammenhang mit der früheren bundesrätlichen Tätigkeit stehen und/oder die in nennenswertem Umfang Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen erhalten. Diese Funktionseinschränkung ist für mindestens zwei Jahre vorzusehen.</p>
  • Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In jüngster Zeit haben wirtschaftliche Mandate von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten für Aufsehen gesorgt. Zu erinnern ist an das Verwaltungsratsmandat von Joseph Deiss bei Emmi, das Verwaltungsratspräsidium von Kaspar Villiger bei der UBS oder die geplante Verwaltungsratsfunktion von Moritz Leuenberger als Verwaltungsrat beim Baudienstleistungsunternehmen Implenia.</p><p>Wirtschaftliche Mandate bzw. Funktionen von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten stossen in der Bevölkerung vielfach auf Unverständnis. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der früheren Amtstätigkeit eines Bundesrates oder einer Bundesrätin stehen bzw. bei Unternehmungen erfolgen, die Aufträge des Bundes bzw. seiner Unternehmungen erhalten.</p><p>Das schadet dem Ansehen der politischen Institutionen, schwächt deren Glaubwürdigkeit und weckt den Verdacht des "Filzes". Es besteht auch real die Gefahr von Interessenskonflikten. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrats darf auch nicht dem Anschein nach gefährdet sein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass aus dem Amt ausscheidende Bundesräte und Bundesrätinnen nach Aufgabe des Amtes keine bezahlten Mandate bzw. Leitungsfunktionen in Wirtschaftsunternehmen annehmen, deren Tätigkeiten in einem engen Zusammenhang mit der früheren bundesrätlichen Tätigkeit stehen und/oder die in nennenswertem Umfang Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen erhalten. Diese Funktionseinschränkung ist für mindestens zwei Jahre vorzusehen.</p>
    • Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>In jüngster Zeit haben wirtschaftliche Mandate von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten für Aufsehen gesorgt. Zu erinnern ist an das Verwaltungsratsmandat von Joseph Deiss bei Emmi, das Verwaltungsratspräsidium von Kaspar Villiger bei der UBS oder die geplante Verwaltungsratsfunktion von Moritz Leuenberger als Verwaltungsrat beim Baudienstleistungsunternehmen Implenia.</p><p>Wirtschaftliche Mandate bzw. Funktionen von ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten stossen in der Bevölkerung vielfach auf Unverständnis. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der früheren Amtstätigkeit eines Bundesrates oder einer Bundesrätin stehen bzw. bei Unternehmungen erfolgen, die Aufträge des Bundes bzw. seiner Unternehmungen erhalten.</p><p>Das schadet dem Ansehen der politischen Institutionen, schwächt deren Glaubwürdigkeit und weckt den Verdacht des "Filzes". Es besteht auch real die Gefahr von Interessenskonflikten. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrats darf auch nicht dem Anschein nach gefährdet sein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass aus dem Amt ausscheidende Bundesräte und Bundesrätinnen nach Aufgabe des Amtes keine bezahlten Mandate bzw. Leitungsfunktionen in Wirtschaftsunternehmen annehmen, deren Tätigkeiten in einem engen Zusammenhang mit der früheren bundesrätlichen Tätigkeit stehen und/oder die in nennenswertem Umfang Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen erhalten. Diese Funktionseinschränkung ist für mindestens zwei Jahre vorzusehen.</p>
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