Toleranz und Respekt vor Mehrheits- respektive Minderheitssymbolen und religiƶsen Zeichen

ShortId
10.526
Id
20100526
Updated
10.04.2024 09:30
Language
de
Title
Toleranz und Respekt vor Mehrheits- respektive Minderheitssymbolen und religiösen Zeichen
AdditionalIndexing
2831;Verfassungsartikel;religiöses Symbol;Toleranz;religiöse Gruppe;Religionsfreiheit
1
  • L04K01060212, religiöses Symbol
  • L04K08020227, Toleranz
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K01090203, religiöse Gruppe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um die christliche Tradition und den Respekt vor Minderheiten zu bewahren, erweist sich eine Ergänzung unserer Bundesverfassung als notwendig.</p><p>In Artikel 15 Absatz 4 ist in einem zweiten Satz festzuhalten, dass ein Kreuz oder ein traditionelles Kruzifix in der Schule keinen Zwang darstellt, dass dieses die Neutralität des Unterrichts jedoch nicht beeinträchtigen darf.</p><p>In einem neuen Absatz 5 von Artikel 15 ist festzulegen, dass kein Anspruch besteht, mit Zeichen oder Symbolen und dem Auftreten anderer Religionen als der eigenen im öffentlichen Raum oder in staatlichen Anstalten nicht konfrontiert zu werden.</p><p>Ausserdem ist die Pflicht von Bund und Kantonen in Artikel 72 Absatz 2, den öffentlichen Frieden zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften zu wahren, dahingehend zu konkretisieren, dass sie dafür sorgen, dass die Religionsgemeinschaften mit ihren Symbolen und dem Auftreten im öffentlichen Raum die gebotene Rücksicht auf Andersgläubige und Nichtgläubige nehmen. Diese Regelung setzt zusammen mit den anderen vorgeschlagenen Ergänzungen der Bundesverfassung auf gegenseitige Toleranz und besonderen Respekt gegenüber dem Mehrheitsglauben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 15 und Artikel 72 der Bundesverfassung betreffend die Glaubens- und Gewissensfreiheit und Kirche und Staat seien dahingehend abzuändern, dass religiöse Zeichen und Symbole der Mehrheitsreligion von Minderheiten toleriert werden müssen, ebenso wie solche von Minderheitsreligionen zu respektieren sind.</p>
  • Toleranz und Respekt vor Mehrheits- respektive Minderheitssymbolen und religiösen Zeichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um die christliche Tradition und den Respekt vor Minderheiten zu bewahren, erweist sich eine Ergänzung unserer Bundesverfassung als notwendig.</p><p>In Artikel 15 Absatz 4 ist in einem zweiten Satz festzuhalten, dass ein Kreuz oder ein traditionelles Kruzifix in der Schule keinen Zwang darstellt, dass dieses die Neutralität des Unterrichts jedoch nicht beeinträchtigen darf.</p><p>In einem neuen Absatz 5 von Artikel 15 ist festzulegen, dass kein Anspruch besteht, mit Zeichen oder Symbolen und dem Auftreten anderer Religionen als der eigenen im öffentlichen Raum oder in staatlichen Anstalten nicht konfrontiert zu werden.</p><p>Ausserdem ist die Pflicht von Bund und Kantonen in Artikel 72 Absatz 2, den öffentlichen Frieden zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften zu wahren, dahingehend zu konkretisieren, dass sie dafür sorgen, dass die Religionsgemeinschaften mit ihren Symbolen und dem Auftreten im öffentlichen Raum die gebotene Rücksicht auf Andersgläubige und Nichtgläubige nehmen. Diese Regelung setzt zusammen mit den anderen vorgeschlagenen Ergänzungen der Bundesverfassung auf gegenseitige Toleranz und besonderen Respekt gegenüber dem Mehrheitsglauben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 15 und Artikel 72 der Bundesverfassung betreffend die Glaubens- und Gewissensfreiheit und Kirche und Staat seien dahingehend abzuändern, dass religiöse Zeichen und Symbole der Mehrheitsreligion von Minderheiten toleriert werden müssen, ebenso wie solche von Minderheitsreligionen zu respektieren sind.</p>
    • Toleranz und Respekt vor Mehrheits- respektive Minderheitssymbolen und religiösen Zeichen

Back to List