Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern
- ShortId
-
10.532
- Id
-
20100532
- Updated
-
10.04.2024 18:56
- Language
-
de
- Title
-
Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern
- AdditionalIndexing
-
32;15;Wettbewerbsbeschränkung;Privatschulwesen;Weiterbildung;Subvention;berufliche Bildung;Gesetz
- 1
-
- L04K13020603, Privatschulwesen
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K1102030202, Subvention
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort auf die Interpellationen 09.4186 und 09.4196 bestätigt der Bundesrat, dass sich in der Berufsbildung und in der berufsorientierten Weiterbildung "starke private Anbieter etabliert" haben, welche "nicht durch subventionierte öffentliche Angebote konkurrenziert" werden sollen.</p><p>Auf das Votum von Ständerat Briner hin führte Bundesrätin Leuthard am 2. März 2010 im Ständerat aus, der Bund finanziere bei der Weiterbildung "gar nichts, da gibt es nur den Markt". Bundesgelder würden nur an den Kanton fliessen und nicht an die einzelne Schule, hier herrsche wenig Transparenz. Dass staatliche Subventionen in beträchtlichem Ausmass an gewisse Schulen fliessen, ist jedoch durchaus bekannt. Währenddessen sehen sich andere, private Bildungsanbieter mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. So waren beispielsweise im Kanton Zürich die Ausbildungsgänge für technische Kaufleute an den KV-Schulen in Zürich, Winterthur oder Wetzikon mit gegen 1600 Franken pro Semester und Student subventioniert. Die Schulen boten diese Ausbildungsgänge für einen Preis von 8400 bis 9700 Franken an. Rechnet man die Subventionen hinzu, kommt man auf einen tatsächlichen Preis von 14 700 bis 16 000 Franken. Währenddessen bieten private Schulen wie die HSO, KLZ Juventus Akademie oder Akad Business die genau gleiche Ausbildung mit derselben Erfolgsquote und den gleichen Qualitätsstandards ohne Subventionen für einen Preis zwischen 10 600 und 13 700 Franken an. Die privaten Anbieter arbeiten also wesentlich effizienter und günstiger.</p><p>Es ist nicht ersichtlich, warum staatliche Subventionen fliessen, wenn ein genügendes und qualitativ einwandfreies Angebot seitens privater Anbieter bereitsteht. Solche Subventionen sind marktverzerrend, ordnungspolitisch falsch und belasten die öffentlichen Finanzen unnötig. Darum ist es richtig, im Bundesgesetz klar festzuhalten, dass Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich verboten sind (und nicht nur, wenn der Bund sie als ungerechtfertigt beurteilt).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) sei wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 11</p><p>Abs. 1</p><p>Gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt dürfen durch Massnahmen dieses Gesetzes keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.</p><p>...</p>
- Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Antwort auf die Interpellationen 09.4186 und 09.4196 bestätigt der Bundesrat, dass sich in der Berufsbildung und in der berufsorientierten Weiterbildung "starke private Anbieter etabliert" haben, welche "nicht durch subventionierte öffentliche Angebote konkurrenziert" werden sollen.</p><p>Auf das Votum von Ständerat Briner hin führte Bundesrätin Leuthard am 2. März 2010 im Ständerat aus, der Bund finanziere bei der Weiterbildung "gar nichts, da gibt es nur den Markt". Bundesgelder würden nur an den Kanton fliessen und nicht an die einzelne Schule, hier herrsche wenig Transparenz. Dass staatliche Subventionen in beträchtlichem Ausmass an gewisse Schulen fliessen, ist jedoch durchaus bekannt. Währenddessen sehen sich andere, private Bildungsanbieter mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. So waren beispielsweise im Kanton Zürich die Ausbildungsgänge für technische Kaufleute an den KV-Schulen in Zürich, Winterthur oder Wetzikon mit gegen 1600 Franken pro Semester und Student subventioniert. Die Schulen boten diese Ausbildungsgänge für einen Preis von 8400 bis 9700 Franken an. Rechnet man die Subventionen hinzu, kommt man auf einen tatsächlichen Preis von 14 700 bis 16 000 Franken. Währenddessen bieten private Schulen wie die HSO, KLZ Juventus Akademie oder Akad Business die genau gleiche Ausbildung mit derselben Erfolgsquote und den gleichen Qualitätsstandards ohne Subventionen für einen Preis zwischen 10 600 und 13 700 Franken an. Die privaten Anbieter arbeiten also wesentlich effizienter und günstiger.</p><p>Es ist nicht ersichtlich, warum staatliche Subventionen fliessen, wenn ein genügendes und qualitativ einwandfreies Angebot seitens privater Anbieter bereitsteht. Solche Subventionen sind marktverzerrend, ordnungspolitisch falsch und belasten die öffentlichen Finanzen unnötig. Darum ist es richtig, im Bundesgesetz klar festzuhalten, dass Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich verboten sind (und nicht nur, wenn der Bund sie als ungerechtfertigt beurteilt).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) sei wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 11</p><p>Abs. 1</p><p>Gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt dürfen durch Massnahmen dieses Gesetzes keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.</p><p>...</p>
- Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern
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