Änderung von Artikel 164 der Bundesverfassung
- ShortId
-
10.534
- Id
-
20100534
- Updated
-
10.04.2024 17:31
- Language
-
de
- Title
-
Änderung von Artikel 164 der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
04;421;Unternehmen;Verfassungsartikel;Gemeinde;Kostenrechnung;Kanton;Evaluation;juristische Person;wirtschaftliche Auswirkung;Gesetzgebungsverfahren;natürliche Person;parlamentarisches Verfahren;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0507020303, juristische Person
- L05K0507020304, natürliche Person
- L04K07030601, Unternehmen
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz nimmt die Anzahl der Gesetze stetig zu. Die Gesetzesänderungen sowie die Ausarbeitung von neuen Gesetzestexten müssen ernst genommen werden. Das Parlament als Gesetzgeber muss, was die finanziellen Auswirkungen einer allfälligen Gesetzesänderung sowohl im Bezug auf unsere Institutionen und Unternehmen als auch was die natürlichen Personen anbelangt, äusserst sensibel sein. Dass man bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzestextes darzulegen hat, dass die vorgeschlagenen Änderungen nötig und von Relevanz sind, ist klar; daneben ist es geradezu grundlegend, dass man dessen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen transparent darlegt. Der neue Verfassungsartikel verpflichtet das Parlament, diese Auswirkungen sowohl für Institutionen (Bund, Kantone, Gemeinden) als auch für natürliche und juristische Personen abzuschätzen und transparent auszuweisen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 164 Gesetzgebung</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Im Rahmen von Gesetzesänderungen werden vom Parlament systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt und in die Beratung der neuen Gesetzestexte mit einbezogen. Die finanziellen Konsequenzen müssen für den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die natürlichen und juristischen Personen ermittelt und transparent ausgewiesen werden.</p>
- Änderung von Artikel 164 der Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz nimmt die Anzahl der Gesetze stetig zu. Die Gesetzesänderungen sowie die Ausarbeitung von neuen Gesetzestexten müssen ernst genommen werden. Das Parlament als Gesetzgeber muss, was die finanziellen Auswirkungen einer allfälligen Gesetzesänderung sowohl im Bezug auf unsere Institutionen und Unternehmen als auch was die natürlichen Personen anbelangt, äusserst sensibel sein. Dass man bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzestextes darzulegen hat, dass die vorgeschlagenen Änderungen nötig und von Relevanz sind, ist klar; daneben ist es geradezu grundlegend, dass man dessen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen transparent darlegt. Der neue Verfassungsartikel verpflichtet das Parlament, diese Auswirkungen sowohl für Institutionen (Bund, Kantone, Gemeinden) als auch für natürliche und juristische Personen abzuschätzen und transparent auszuweisen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 164 Gesetzgebung</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Im Rahmen von Gesetzesänderungen werden vom Parlament systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt und in die Beratung der neuen Gesetzestexte mit einbezogen. Die finanziellen Konsequenzen müssen für den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die natürlichen und juristischen Personen ermittelt und transparent ausgewiesen werden.</p>
- Änderung von Artikel 164 der Bundesverfassung
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